Hallo zusammen, ich sitze gerade an meiner Einkommenssteuererklärung und habe da mal eine verzwickte Angelegenheit!
Ich habe eine Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zu meinem bestehenden Arbeitsverhältnis durchgeführt.
Die Fortbildung dauerte von 04/2012 bis 12/2012 und war auf der Abendschule.
Nun gibt es bei den Fortbildungskosten folgendes Häckchen zu setzen.
"Die Fortbildungsstätte wird an mehr als 2 Tagen wöchentlich aufgesucht"
Was das für Auswirkungen hat für die Verpflegungsaufwenungspauschale und km Geld ist mir bekannt!
So, ich hatte 3 Tage Schule in der Woche, verteilt auf zwei Tage
im Ort XX und einen Tag im Ort XY. Die Unterrichtsfächer waren also an 2 verschiedenen Schulen.
Da beide Fortbildungsorte mehr als 40 km entfernt liegen und kommt meiner Meinung nach die Regelung
"Die Fortbildungsstätte wird an mehr als 2 Tagen wöchentlich aufgesucht" nicht zum tragen.
Ich gehe auch davon aus, da ich die Fortbildung aus Eigeninitiative mache, also der Arbeitgeber selber hat nichts damit zu tun hat,
kann ich diese Fortbildungskosten NICHT bei den Reisekosten/Auswärtstätigkeiten angeben.
Sehe ich das so richtig?