Leistungsnachweis Arbeitslosengeld I

  • Hallo zusammen,
    da man seine Steuererklärung möglichst zügig machen sollte (der frühe Vogel ;-)), habe ich eine Frage zum Eintrag des Arbeitslosengeldes (ALG I):
    Muß ich erst auf den Erhalt des Leistungsnachweises (kann sich bis März hinauszögern) warten, oder kann ich die Daten (das erhaltene Arbeitslosengeld) ohne Nachweis in der Steuererklärung angeben, da die Daten ja automatisch an die Finanzbehörde ermittelt werden!?
    Falls ja: Ich trage hier doch das tats. erhaltene Geld ein (sozuagen den "Nettobetrag")!?
    Danke