Studiengebühren für ein Kind

  • Hallo,
    unsere Tochter wohnt zu Hause und besucht eine Universität in der Nähe. Da es sich um Niedersachsen handelt, müssen wir Studiengebühren bezahlen. Ich finde in den Formularen jedoch keine Möglichkeit Studiengebühren und weitere Kosten, z. B. für Bücher, einzutragen. Kann mir jemand helfen?
    Besten Dank im Voraus. :)

    • Offizieller Beitrag

    Für Euch, wie hier schon so oft gesagt, mit den kindbezogenen Freibeträgen (Kindergeld/Kinderfreibetrag) abgegolten. Allenfalls kommt noch § 33a Absatz 2 EStG in Betracht, wobei dies bei einem nahegelegenen Studienplatz eher nicht in Frage zu kommen scheint.


    Ggf. sollte die Tochter in Betracht ziehen, eigene Einkommensteuererklärung/en abzugeben (Stichwort: Verlustrücktrag/Verlustvortrag).