Lebenspartnerschaft: Gemeinsame Veranlagung

  • Mein Partner und ich sind 2012 eine Lebenspartnerschaft eingegangen (=haben geheiratet) und haben beim Finanzamt gemeinsame Veranlagung beantragt, was ohne Probleme unter Vorbehalt genehmigt wurde. Wir möchten/müssen daher auch eine gemeinsame Steuererklärung für 2012 abgeben.


    Wenn ich im WISO Steuer-Sparbuch unter Familienstand jedoch "Eingetragene Lebenspartnerschaft" auswähle, habe ich anders als bei Eheleuten keine Möglichkeit, die Daten meines Partners einzutragen. Ich frage mich nun, ob ich nun als Familienstand "Verheiratet" und meinen Partner als "Ehefrau" eintragen soll oder ob wir zwei getrennte Steuererklärungen mit einem Widerspruchsschreiben an das Finanzamt senden sollen. Ich empfinde beides als falsch.


    Oder ist WISO hier nicht die richtige Software für uns, was mich in Anbetracht der Tatsache, das die gemeinsame Veranlagung von immer mehr Finanzämtern vorbehaltlich der höchstrichterlichen Entscheidung akzeptiert wird, doch sehr wundern würde.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Partner und ich sind 2012 eine Lebenspartnerschaft eingegangen (=haben geheiratet) und haben beim Finanzamt gemeinsame Veranlagung beantragt, was ohne Probleme unter Vorbehalt genehmigt wurde.

    Beim Vorbehalt der Nachprfüung ist es ja auch unproblematisch, da die Finanzbehörde den Einkommensteuerbescheid innerhalb der gesetzlichen Verjährung ebenso problemlos zu Deinen/Euren Ungunsten wieder ändern kann. Allerdings wundert mich das Vorgehen, da normalerweise der Antrag abgelehnt wird und dann erst im Einspruchswege Aussetzung der Vollziehung gewährt wird.

    Aktuelle steuerliche Praxisempfehlungen für eingetragene Lebenspartnerschaften


    Wenn Du Dir die vorstehende Beraterinfo mal anschaust, dann wirst Du sehen, dass hier nur über eine mögliche Aussetzung der Vollziehung beschieden wordcen ist und eine endgültige Entscheidung eher abschlägig zu erwarten ist.


    Bei einer Änderung des Einkommensteuerbescheides zu Deinen Ungunsten erwarten Dich übrigens ggf. auch Nachzahlungszinsen. Da kann das FA schon großzügig sein. Gleiches gilt im Aussetzungsfall, bei dem ggf. Aussetzungszinsen erhoben werden.


    Wenn ich im WISO Steuer-Sparbuch unter Familienstand jedoch "Eingetragene Lebenspartnerschaft" auswähle, habe ich anders als bei Eheleuten keine Möglichkeit, die Daten meines Partners einzutragen. Ich frage mich nun, ob ich nun als Familienstand "Verheiratet" und meinen Partner als "Ehefrau" eintragen soll oder ob wir zwei getrennte Steuererklärungen mit einem Widerspruchsschreiben an das Finanzamt senden sollen. Ich empfinde beides als falsch.

    Das Steuerrecht kennt aktuell bei der Veranlagungsart noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft, demgmäß ist diese auch nicht einzutragen.


    Oder ist WISO hier nicht die richtige Software für uns, was mich in Anbetracht der Tatsache, das die gemeinsame Veranlagung von immer mehr Finanzämtern vorbehaltlich der höchstrichterlichen Entscheidung akzeptiert wird, doch sehr wundern würde.

    Das ist mit keiner Software anders. Das weitere Vorgehen solltest Du mit dem Bearbeiter Deines Vertrauens im FA abklären.