Arbeitsweg: Steuerprogrammberechnung richtig?

  • Guten Tag,


    ich fahre zur Arbeit 8 km mit einem Schiff und dann 17 km mit dem eigenen Auto.


    Ich gebe also im Programm an, dass ich 25 km Arbeitsweg habe, davon 8 km mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ich reiche meine Quittungen für die Fährfahrt extra ein- deshalb gebe ich die 8 km mit öffentlichen Verkehrsmitteln an.


    Mein Problem: Auch wenn man 8 km mit öffentlichen Verkehrsmitteln angibt, errechnet das Programm die vollen 25 km als Arbeitsweg. Folglich bekomme ich Geld doppelt: Zum einen 0,30 € pro km für die Fährfahrt, zum anderen die Fahrkarte, die ich angebe. Leider kann ich das nicht ändern, denn wenn ich nur 17 km mit dem eigenen PKW angebe, dann akzeptiert das Programm meine Kosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr, weil ich ja nichts angegeben habe.


    Meine Frage: Wäre es nicht logisch, wenn ich Fahrten mit Öffis angebe, dass diese Strecke von der Gesamtstrecke abgezogen wird - denn da erhalte ich doch die tatsächlichen Kosten erstattet und nicht 0,30 € je km.


    Was übersehe ich?


    Vielen Dank.

  • Okay, ich habe eine Sache nun verstanden und ändere meine Frage:


    Es wird wohl der Pauschale Ansatz (0,30 € für die gesamte Strecke je km) mit dem tatsächlichen Ansatz verglichen. Im tatsächlichen Ansatz scheinen aber nur die von mir enthaltenen öffentlichen Verkehrsmittel enthalten zu sein. Das Auto fällt dann weg, obwohl ich ja einen Teil der Strecke mit dem Auto gefahren bin. Ist das richtig so?

    • Offizieller Beitrag

    Entfernungspauschale insgesamt oder höhere tatsächliche Kosten öffentliche Verkehrsmittel. Es wurde hier im Forum bereits mehrfach darauf hingewiesen. Steht so übrigens auch wörtlich im Gesetz.