Hallo,
ich hatte in 2012 Handwerkerrechnungen für ein Haus, welches wir 2012 gekauft haben,
aber erst 2013 einziehen....doofe Frage: kann ich diese als "Haushaltsnahe Dienstleistungen" ansetzen,
oder nur die Kosten in 2013, also in dem Jahr, wo wir einziehen (und Folgejahre natürlich)?
Danke für eure Antworten