Arbeit im Ausland: Flugkosten, Sprachkurs

  • Lassen sich die Kosten eines Fluges ins Ausland z.B. als Werbungskosten ansetzen, wenn man zwecks Erwerbstätigkeit ins Ausland gereist ist? Ich bin nach meiner Zeit als freiberuflicher Unternehmensberater nach Asien gereist, um dort zu arbeiten. Dort habe ich anschließend für einen amerikanischen Konzern eine Auslandstochter aufgebaut. Meine Flugkosten wurden jedoch nicht vom Unternehmen getragen, da ich mich bereits im Land aufhielt als man zusammenkam.


    Außerdem habe ich vor Ort einen weiterführenden Intensivsprachkurs gemacht, den ich gerne ansetzen würde.

    • Offizieller Beitrag

    Sprachkurse im Ausland sind extrem problematisch. Einfach mal hier im Forum oder über Google nachlesen.


    Zum anderen stellt sich die Frage, wo Du die Einkünfte aus der Auslandstätigkeit versteuert hast. Hört sich irgendwie nicht nach Deutschland an. Kannst aber nur Du oder Dein Steuerberater beurteilen.

  • In dem Jahr war ich rechtlich noch bei der deutschen Niederlassung angestellt und habe darüber mein Gehalt bezogen (und es wurde direkt Lohnsteuer abgeführt). Erst im darauf folgenden Jahr (da wir dann die Gesellschaft rechtlich soweit aufgebaut hatten, dass wir darüber auch Leute einstellen konnten) bin ich in die Auslandstochter gewechselt und habe darüber Lohn bezogen (und Lohnsteuer im Ausland gezahlt). Auch betrug die Zeit, die ich in besagtem Jahr im Ausland gearbeitet habe, weniger als diese 180 Tage (o.ä.)


    Wie verhält es sich mit der Flugreise ins Ausland?

    • Offizieller Beitrag

    Wie verhält es sich mit der Flugreise ins Ausland?

    Ich sage dazu nichts mehr. Man kann insgesamt nichts seriöses sagen, ohne den kompletten Sachverhalt (Gesamtzusammenhang) zu allen Deinen Fragen zu kennen.


    Das ist m.E. eine dem Forum nicht gestattete Steuerberatung.