Lassen sich die Kosten eines Fluges ins Ausland z.B. als Werbungskosten ansetzen, wenn man zwecks Erwerbstätigkeit ins Ausland gereist ist? Ich bin nach meiner Zeit als freiberuflicher Unternehmensberater nach Asien gereist, um dort zu arbeiten. Dort habe ich anschließend für einen amerikanischen Konzern eine Auslandstochter aufgebaut. Meine Flugkosten wurden jedoch nicht vom Unternehmen getragen, da ich mich bereits im Land aufhielt als man zusammenkam.
Außerdem habe ich vor Ort einen weiterführenden Intensivsprachkurs gemacht, den ich gerne ansetzen würde.