Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Wie Umsatzsteuer fürs Finanzamt buchen?

  • Hallo Zusammen,


    ich habe bisher bilanziert (machte Spass), leider muss ja ab diesem Jahr das elektronisch gemacht werden, und für meine 10 Buchungen im Jahr ist das mir zu blöd/Aufwendig/teuer. Da ich eh WISO-Sparbuch benutze, will ich auf diese Einnahmen-Überschuss-Rechnung umsteigen. Soweit funktionierte das auch, nur selbst nach 2h suchen habe ich noch nicht gefunden, wie ich die zu entrichtende Umsatzsteuer (keine Voranmeldung nötig) buchen muss.


    Letztes Jahr habe ich die Umsatzsteuer als Verbindlichkeit in die Bilanz aufgenommen, und im Frühjahr wieder raus gebucht. Somit war in meiner Bilanz die zu entrichtende Umsatzsteuer bei den Verbindlichkeiten (war die einzige) drin.


    Nur wie macht man das nun in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung? Ich verstehe auch nicht warum ich dazu nicht finden konnte, das muss doch IMHO fast jeder machen. Aber vermutlich ist das so trivial das keiner sich traut dazu was zu fragen/antworten...


    btw. Meine Bilanz (die ich ja trotzdem erstellt habe) weist als Gewinn genau die noch zu entrichtende Umsatzsteuer weniger aus als Aktuell meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Also muss da noch irgendwo die Umsatzsteuer gebucht werden, nur wo und wie?


    Schonmal danke im Voraus für eine sinnvolle Antwort.

  • Moin ...


    Die Fragen, die kommen werden ...


    Welches Programm nutzt Du wirklich ?


    - WISO Steuer-Sparbuch 2012 ?


    Was willst Du tatsächlich buchen ?


    Eine EÜR für 2012 ?
    Keine Umsatzsteuervoranmeldung !
    Nur eine Umsatzsteuer ?


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Hallo,


    wie schon geschrieben WISO-Steuersparbuch aktuell ist die 2013er Version.


    Was will ich buchen? Das was ich an Umsatzsteuer in 2013 für 2012 bezahlen muss, irgendwie einrechnen.


    Ich will aktuell die EÜR für 2012 machen, da die ja nun mal aktuell ansteht.


    Wie schon geschrieben bin ich nicht Umsatzsteuervoranmeldepflichtig.


    Und wie schon geschrieben weist diese EÜR einen um den im Frühjahr zu bezahlenden Umsatzsteuer zu hohen Gewinn aus. (Ich muss ja wohl nicht noch Steuern auf die zu zahlenden Umsatzsteuer zahlen, oder?) Ich muss also meinen Gewinn um die zu zahlende Umsatzsteuer reduzieren (war beim bilanzieren so, und machte für mich ja auch Sinn; deshalb damals als Verbindlichkeit gebucht).