Fahrtkosten Fortbildungsstätte Kilometerpauschale ÖPNV

  • Hallo in die Runde,


    ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung 2012 mit WISO anzufertigen.
    Ich bin auf folgendes Problem gestoßen:


    2012 hatte ich Fortbildungskosten, die in voller Höhe, also über 6000 €, abzugsfähig sind. Alle paar Wochen bin ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur "Ausbildungsstätte" gefahren. Ich habe keine Belege für diese Fahrten, weshalb ich die Kilometerpauschale (Hin- und Rückfahrt) ansetzen will.


    In der Software findet sich folgender Hinweis:


    Eine Fortbildungsstätte ist keine regelmäßige Arbeitsstätte
    Aufgrund einer neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist die Fortbildungsstätte keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr.
    Sie können daher die tatsächlichen Fahrtkosten nach den Regelungen für Reisekosten geltend machen. Bisher war nur der Ansatz der Entfernungspauschale möglich. Jetzt zählen die tatsächlich gefahrenen Kilometer.
    Ausnahme: Diese Regelung gilt nicht, wenn der Veranstaltungsort der Fortbildung gleichzeitig Ihre regelmäßige Arbeitsstätte (Einrichtung des Arbeitgebers) ist.


    Für mich bedeutet dies, dass ich selber entscheiden kann, ob ich tatsächliche Kosten oder die Pauschale ansetze. Diese Einschätzung wurde auch von einem Steuerberater geteilt.
    Allerdings lässt die Software dies nicht zu, denn dort ist nur bei der Option "Fahrten mit eigenem Fahrzeug" die Pauschale möglich, bei öffentlichen Verkehrsmitteln nur tatsächliche Kosten.


    Hat hier jemand eine Idee? Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Für mich bedeutet dies, dass ich selber entscheiden kann, ob ich tatsächliche Kosten oder die Pauschale ansetze.

    Hinsichtlich Kfz, Motorrad, Moped und Fahrrad ja. Natürlich differenziert.


    Allerdings lässt die Software dies nicht zu, denn dort ist nur bei der Option "Fahrten mit eigenem Fahrzeug" die Pauschale möglich, bei öffentlichen Verkehrsmitteln nur tatsächliche Kosten.

    Was ja auch dem Gesetz entspricht.

  • Hallo ich nochmal. :)


    Nach Rücksprache mit dem Finanzamt kann ich die Pauschale ansetzen.
    Weitere Teilnehmer der Fortbildung mit der gleichen Situation hatten von ihrem Steuerberater ebenfalls die Pauschale eingetragen bekommen.


    Nun meine Frage: Wird es nächstes Jahr im Steuersparbuch die Option geben, dies so einzutragen? Denn ansonsten brauche ich mir die Software nicht kaufen, wenn ich es sowieso händisch auf dem Papier eintragen muss.

    • Offizieller Beitrag

    2012 hatte ich Fortbildungskosten, die in voller Höhe, also über 6000 €, abzugsfähig sind. Alle paar Wochen bin ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur "Ausbildungsstätte" gefahren. Ich habe keine Belege für diese Fahrten, weshalb ich die Kilometerpauschale (Hin- und Rückfahrt) ansetzen will.

    Nach Rücksprache mit dem Finanzamt kann ich die Pauschale ansetzen.

    Was bei dem geschilderten Sachverhalt m.E. schlicht falsch ist und nicht des Gesetzeslage entspricht.


    Weitere Teilnehmer der Fortbildung mit der gleichen Situation hatten von ihrem Steuerberater ebenfalls die Pauschale eingetragen bekommen.

    Was ja nichts zu bedeuten hat, da in diesem Fall unzutreffende Angaben gemacht werden. Wie man das ggf. nennt, kannst Du Dir ja denken.


    Auch sollte jeder bedenken, dass den im Raume stehenden Kosten von über 6.000€ ja von eine Kilometerleistung von über 20.000km zugrundeliegt. Bei einer solchen Kilometerleistung wird jeder normale Bearbeiter die Glaubhaftmachung der entsprechenden Kilometerleistung fordern. Da wird dann zu Deinem Kfz-Kennzeichen zur Überprüfung dessen Jahreskilometerleistung mal soeben die Übersendung entsprechender Tanknachweise, Reparatur- und Inspektionsbelege angefordert. Und spätestens dann kommst Du in Erklärungsnöte.


    Wird es nächstes Jahr im Steuersparbuch die Option geben, dies so einzutragen? Denn ansonsten brauche ich mir die Software nicht kaufen, wenn ich es sowieso händisch auf dem Papier eintragen muss.

    M.E. wohl kaum. Warum auch, da es dem Gesetz doch widersprechen würde.

    • Offizieller Beitrag

    Psst, miwe: ich glaube nicht, dass die 6.000 Euro allein für Kilometer angefallen sind, jdf. ist es dem Ausgangspost auch so nicht zu entnehmen.


    Des Weiteren ist der Ansatz von Pauschalen in der Praxis ggf. Usus- handelt es sich doch dabei auch meist um Vereinfachungen für beide Seiten- korrekt nach dem Wortlaut des Gesetzes ist es dabei aber tatsächlich nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Psst, miwe: ich glaube nicht, dass die 6.000 Euro allein für Kilometer angefallen sind, jdf. ist es dem Ausgangspost auch so nicht zu entnehmen.

    So habe ich es allerdings aufgefasst, weil es ansonsten in Zusammenhang mit der Erwähnung des ÖPNV keinen Sinn macht.


    Des Weiteren ist der Ansatz von Pauschalen in der Praxis ggf. Usus- handelt es sich doch dabei auch meist um Vereinfachungen für beide Seiten- korrekt nach dem Wortlaut des Gesetzes ist es dabei aber tatsächlich nicht.

    Da hast Du selber hier aber auch schon ganz anders argumentiert. Und gerade bei derartigen Fahrten wird m.E. selbstverständlich genauer hingeschaut. Zumindest, wenn es um den von mir angenommenen Umfang geht. Es geht nun einmal nicht um die Entfernungspauschale, bei denen das Verkehrsmittel keine rolle spielt, sondern um den Nachweis der tatsächlichen Kosten und, hier noch wichtiger, die Glaubhaftmachung der tatsächlichen Durchführung der Fahrten. Wohlgemerkt, wir sprechen nicht über 100km einmal die Woche.

  • Die 6000€ hatte ich nur genannt, um die Fortbildung richtig einzusortieren - als unbegrenzt absetzbar. Die Fortbildungskosten liegen im fünfstelligen Bereich.
    Die ÖPNV habe ich extra erwähnt, da es sich aufs Jahr gerechnet um etwa 5000 Kilometer (Summe hin und zurück) handelt und diese damit nicht ganz unerheblich sind.


    Ich möchte diesen Posten gar nicht als KFZ, sondern offen als Bahn-Kilometer-Pauschale in der Steuererklärung angeben (so wie ich es auch für den Arbeitsweg eintragen kann).
    Es würde so in der Erklärung im Anhang stehen, ich gebe somit nichts falsches an?!



    Wenn ich es richtig verstehe, dann ist das eigentliche Problem doch folgendes: Es gibt Pauschalen, die man im Normalfall ansetzen kann. Muss die Pauschale auf tatsächlichen, nachweisbaren Kosten basieren oder eben nicht?
    Laut Wikipedia zur Entfernungspauschale gilt "unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen". Handelt es sich bei Fahrten zur Fortbildungsstätte um die selbe Entfernungspauschale oder gelten hier andere Regeln? Wenn ja, warum?

    • Offizieller Beitrag

    Fahrten zwischen Wohnung und Fortbildungsstätte stellen grundsätzlich Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit an, bei der die Regelungen der Entfernungspauschale nicht anwendbar sind. Es sind grundsätzlich die Kosten in nachgewiesener Höhe abziehbar. Bei Nutzung eines eigenen Kfz kann man aus Vereinfachungsgründen 0,30€ je gefahrenen Kilometer abziehen. Grundsätzlich kann das FA immer die Glaubhaftmachung der tatsächlichen Durchführung der Fahrten fordern.


    So sollte es sein, wenn Du uns nicht weiterhin ein paar zusätzlich und entscheidungserhebliche Infos vorenthalten hast.