Hallo in die Runde,
ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung 2012 mit WISO anzufertigen.
Ich bin auf folgendes Problem gestoßen:
2012 hatte ich Fortbildungskosten, die in voller Höhe, also über 6000 €, abzugsfähig sind. Alle paar Wochen bin ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur "Ausbildungsstätte" gefahren. Ich habe keine Belege für diese Fahrten, weshalb ich die Kilometerpauschale (Hin- und Rückfahrt) ansetzen will.
In der Software findet sich folgender Hinweis:
Eine Fortbildungsstätte ist keine regelmäßige Arbeitsstätte
Aufgrund einer neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist die Fortbildungsstätte keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr.
Sie können daher die tatsächlichen Fahrtkosten nach den Regelungen für Reisekosten geltend machen. Bisher war nur der Ansatz der Entfernungspauschale möglich. Jetzt zählen die tatsächlich gefahrenen Kilometer.
Ausnahme: Diese Regelung gilt nicht, wenn der Veranstaltungsort der Fortbildung gleichzeitig Ihre regelmäßige Arbeitsstätte (Einrichtung des Arbeitgebers) ist.
Für mich bedeutet dies, dass ich selber entscheiden kann, ob ich tatsächliche Kosten oder die Pauschale ansetze. Diese Einschätzung wurde auch von einem Steuerberater geteilt.
Allerdings lässt die Software dies nicht zu, denn dort ist nur bei der Option "Fahrten mit eigenem Fahrzeug" die Pauschale möglich, bei öffentlichen Verkehrsmitteln nur tatsächliche Kosten.
Hat hier jemand eine Idee? Vielen Dank!