Reisekosten für Auswärtstätigkeiten

  • Hallo zusammen,


    sitze nun an meiner Steuererklärung und habe ein kleines Problem.


    Letztes Jahr war ich in der Eventbranche tätig und musste bei einigen Veranstaltungen mit raus fahren. Hotelkosten inkl. Frühstück und Abendessen wurden bis zum 31.10. immer vom Arbeitgeber gezahlt. Hier hat immer der Projektverantwortliche einen Vorschuss erhalten und nach dem Projekt anhand von Belegen abgerechnet. Dies war meistens eine kleine Tabelle mit den aufgeführten Belegen und die Namen der Crew.


    Ab dem 01.11. wusste der Arbeitgeber allerdings nicht wie er dies weiter händeln soll.


    Nun bin ich über den Verpflegungsmehraufwand gestoßen. Kann ich diesen jetzt für das komplette Jahr verwenden oder nur ab dem 01.11.


    Wäre prima wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.


    BTW: Hoffe das ich hier im Richtigen Forum gelandet bin.

    • Offizieller Beitrag

    Ab dem 01.11. wusste der Arbeitgeber allerdings nicht wie er dies weiter händeln soll.

    Was hat sich denn ab dem 1.11. insoweit gesetzlich geändert?(

    Nun bin ich über den Verpflegungsmehraufwand gestoßen. Kann ich diesen jetzt für das komplette Jahr verwenden oder nur ab dem 01.11.? Wäre prima wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.

    Wie denn? Wir wissen weder was Dir der AG jeweils steuerfrei erstattet hat noch was auf der Lohnsteuerbescheinigung bzw. gesonderten Nachweisen insoweit ausgewiesen ist.


    Das Steuer-Sparbuch ist hinsichtlich seiner Benutzerführung insoweit eigentlich vorbildlich. Einfach mal alles durchlesen.

  • Gesetzlich hatte sich nichts geändert. Das war eine Änderung die durch eine Steuerprüfung vorgenommen werden musste.


    Auf der Lohnsteuerbescheinigung wurde nichts ausgewiesen. Es wurde für die ganze Gruppe die Auswärts gearbeitet hat das Hotel bezahlt sowie Frühstück und Abendessen (teilweise auch Mittagessen). Auf meinen Lohnabrechnungen stand nur mein ganz normales Gehalt.


    Ich möchte mich jetzt nun irgendwie rechtlich absichern ob es nun zulässig ist den Verpflegungsaufwand über das ganze Jahr gesehen zu nehmen oder halt aber nur ab dem 01.11. da ab dann die Firma keine Spesen genommen hat.


    Bin mittlerweile auch nicht mehr bei dem Arbeitgeber.

    • Offizieller Beitrag

    Das war eine Änderung die durch eine Steuerprüfung vorgenommen werden musste.

    Und was haben die geändert? Zu Gunsten oder zu Ungunsten?


    Ich traue mir nach Deiner Schilderung eine Beurteilung des Sachverhaltes und des Möglichen, ggf. der zu kürzenden steuerfreien AG-Erstattungen, zu. Du solltest die Angelegenheit mit dem Steuerberater Deines Arbeitgebers besprechen und ggf. mit Deinen Unterlagen einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufsuchen.