Kinderbetreuungskosten - kein gemeinsamer Haushalt

  • Hallo zusammen,


    meine (Noch-)Frau und ich leben seit April 2012 getrennt. Beide Kinder (Tochter, 4 Jahre Kita und Sohn, 6 Jahre, Schule und Hort) leben immer zusammen eine Woche bei Papa und eine Woche bei Mama. Da beide Eltern ungefähr das gleiche Einkommen haben, gibt es keine gegenseitigen Unterhaltszahlungen. Es gibt ein gemeinsames (Kinder-)Konto, von dem hauptsächlich die Kita- und die Hortgebühren gezahlt werden und auf das Mama und Papa zu gleichen Teilen einzahlen.


    Falls das relevant ist: Sohn ist bei Mama gemeldet, Tochter bei Papa. Beide Eltern sind berufstätig.


    Zum Problem: Für den Zeitraum Jan bis Mrz 2012 bestand noch der gemeinsame Haushalt. Es können also problemlos die Kinderbetreuungskosten für beide abgesetzt werden. Ab April besteht kein gemeinsamer Haushalt mehr. Auf dem üblichen Weg kann ich die Kinderbetreuungskosten nicht mehr absetzen.


    Frage: Wie kann man Kinderbetreuungkosten geltend machen, wenn die Elternteile keinen gemeinsamen Haushalt haben?


    Wie machen das z.B. Alleinerziehende?


    LG Jean-Luc

    • Offizieller Beitrag

    Gib doch die entsprechenden Daten ganz normal in Dein Steuer-Sparbuch ein und folge den dortigen Erläuterungen. Insbesondere bei den Fragen zum Wohnsitz bzw. zur Haushaltszugehörigkeit ganz penibel arbeiten. Was dann zulässig ist, das wird Dir das Progamm dann darstellen; unzulässiges wird es demgemäß bei den Eingabemöglichkeiten weglassen.