Bewerbung im Ausland

  • Hallo zusammen,


    ich werde dieses Jahr nach Südafrika auswandern. Letztes Jahr habe ich mich in Südafrika bei einer Firma beworben und bin hingeflogen.
    Wo trage ich diese Kosten ein?


    Ich habe hierzu einen älteren Beitrag gefunden. Jedoch ist er aus dem Jahr 2010 und wahrscheinlich für die Bedienung des heutigen Steuer-Sparbuchs nicht mehr gültig...


    Bei meinem Vorhaben sind mit zudem zur Beschaffung des Arbeitsvisums ebenfalls Kosten entstanden.
    Weiß jemand, wo ich diese eintragen kann?


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!


    Gruß, Alek.

    • Offizieller Beitrag

    ich werde dieses Jahr nach Südafrika auswandern. Letztes Jahr habe ich mich in Südafrika bei einer Firma beworben und bin hingeflogen.
    Wo trage ich diese Kosten ein?

    Nirgends, da nicht in Zusammenhang mit steuerpflichtigen inländischen Einnahmen.

    Bei meinem Vorhaben sind mit zudem zur Beschaffung des Arbeitsvisums ebenfalls Kosten entstanden.
    Weiß jemand, wo ich diese eintragen kann?

    s.o.

  • Hallo,


    sorry, vielleicht habe ich das nicht deutlich genug erklärt.
    Mir ist bewusst, dass ich es nicht mit den inländischen Einnahmen "verrechnen" kann. Jedoch würde ich den Verlust feststellen lassen, so dass ich den Prograssionsvorbehalt mit meinen ausländischen Einkünften in 2013 mindern kann.


    Daher meine Fragen, wo ich so etwas entsprechend eintragen kann.


    Gruß, Alek.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, Du sprichst von auswandern. Was soll es denn hier noch einen Progressionsvorbehalt geben, wenn Du nicht mehr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig i.S. § 1 Absatz 1 Satz 1 EStG bist? Solltest Du nach Deiner Auswanderung noch inländische Einkünfte haben, dann unterliegen die nach § 1 Absatz 4 EStG allenfalls der beschränkten Einkommensteuerpflicht.

  • Hi,


    ich habe ein Haus, dass ich vermieten werde. Ich habe das so verstanden, dass ich dadurch in Deutschland zur Abgabe der Einkommenssteuer verpflichtet bin.
    Die ausländischen Einkünfte wirken sich auf den Progressionsvorbehalt aus, nicht?


    Gruß, Alek.

    • Offizieller Beitrag

    Noch einmal, die beschränkte Einkommensteuerpflicht kennt keinen Progressionsvorbehalt. Und aufgrund des Belegenheitsprinzips beim Grundvermögen unterliegen die Vermietungseinkünfte in Deinem Fall eben der beschränkten Einkommensteuerpflicht.


    Du wirst für 2013 sogar zwei Einkommensteuererklärungen abgeben müssen. Eine für den Zeitraum der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht und eine für den Zeitraum der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Letztere kann das Steuer-Sparbuch übrigens nicht.


    Ich würde, schon vor der Übersiedlung und auch vor dem Erstellen Deiner nächsten Einkommensteuererklärung, dringendst zu dem Besuch eines Steuerberaters raten. Am Geld wird es für eine eingehende Erstberatung angesichts des Grundbesitzes ja nicht mangeln.