Guten Abend allerseits,
ich werde mit der Hilfe im Steuerprogramm nicht schlau und hoffe, ihr könntet mir weiterhelfen.
Ich habe 2012 durchgehend Betreuungsunterhalt von meinem Ex (nicht verheiratet) erhalten. Im Mai habe ich eine Arbeitsstelle angetreten. Ich habe dafür unter der Rubrik Löhne, Gehälter, Renten, usw. meine Werbungskosten angegeben. Auch an der Stelle habe ich das Unterhalt für Jan-April als Ersatzleistung angegeben. Aber es gibt unter dem Rubrik "Weitere Einkünfte und Bezüge" auch die Möglichkeit den Unterhalt und Werbungskosten anzugeben.
Fragen:
- Soll ich die Angaben unter Ersatzleistungen streichen und das komplette Unterhalt unter Unterhaltsleistungen angeben? Oder die erhaltene Unterhaltsleistungen aufteilen (Jan-April als Ersatzleistung und Mai-Dez unter Unterhalt)?
- Was hat diese "Zustimmung auf einem Teilbetrag begrenzen" auf sich? Was heißt das genau? Und wieso darf ich die Höhe selber bestimmen? Wäre nett, denn ohne diese Begrenzung mußte ich kräftig nachzahlen.
- Was sind die Werbungskosten an dieser Stelle? Wie gesagt, ich habe bereits Werbungskosten unter dem Rubrik "Löhne" angegeben. Was versteht man unter Werbungskosten an dieser Stelle?
Ich danke euch!