Unterhaltsleistungen, Zustimmung auf einen Teilbetrag und Werbungskosten

  • Guten Abend allerseits,


    ich werde mit der Hilfe im Steuerprogramm nicht schlau und hoffe, ihr könntet mir weiterhelfen.


    Ich habe 2012 durchgehend Betreuungsunterhalt von meinem Ex (nicht verheiratet) erhalten. Im Mai habe ich eine Arbeitsstelle angetreten. Ich habe dafür unter der Rubrik Löhne, Gehälter, Renten, usw. meine Werbungskosten angegeben. Auch an der Stelle habe ich das Unterhalt für Jan-April als Ersatzleistung angegeben. Aber es gibt unter dem Rubrik "Weitere Einkünfte und Bezüge" auch die Möglichkeit den Unterhalt und Werbungskosten anzugeben.


    Fragen:

    • Soll ich die Angaben unter Ersatzleistungen streichen und das komplette Unterhalt unter Unterhaltsleistungen angeben? Oder die erhaltene Unterhaltsleistungen aufteilen (Jan-April als Ersatzleistung und Mai-Dez unter Unterhalt)?
    • Was hat diese "Zustimmung auf einem Teilbetrag begrenzen" auf sich? Was heißt das genau? Und wieso darf ich die Höhe selber bestimmen? Wäre nett, denn ohne diese Begrenzung mußte ich kräftig nachzahlen.
    • Was sind die Werbungskosten an dieser Stelle? Wie gesagt, ich habe bereits Werbungskosten unter dem Rubrik "Löhne" angegeben. Was versteht man unter Werbungskosten an dieser Stelle?

    Ich danke euch!

    • Offizieller Beitrag

    Auch an der Stelle habe ich das Unterhalt für Jan-April als Ersatzleistung angegeben.

    Wie kommst Du denn darauf? Hast Du Dir die Infos dazu mal genauer angeschaut?

    Soll ich die Angaben unter Ersatzleistungen streichen und das komplette Unterhalt unter Unterhaltsleistungen angeben?

    ?(

  • Es steht im Programm unter "Löhne" und dann unter "Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung" auch Elternzeit und Unterhalsgeld zur Auswahl.


    Und ja, ich bin auch verwirrt. ?(

    • Offizieller Beitrag

    Und was haben Elternzeit und Unterhaltsgeld mit den Unterhaltsbeiträgen des Kindesvaters in Zusammenhang mit Betreuungsunterhalt für die Kindesmutter zu tun? Sind doch komplett unterschiedliche Sachverhalte.

  • Ist denn Unterhaltsgeld etwas anderes als Unterhalt? Wie auch immer, Ich habe es so verstanden, daß ich in diesem Bereich angeben soll, wieso ich nicht beschäftigt war (hier: Erziehungszeiten) und ob ich irgendwelche Leistungen erhalten hatte (hier: Unterhalt). Dann lass ich die Angaben zu Ersatzleistungen und Beiträgen leer und gebe alles unter dem Rubrik Unterhalt an.


    Können Sie mir mit den anderen Fragen zur Unterhalt helfen?

    • Offizieller Beitrag

    Dann lass ich die Angaben zu Ersatzleistungen und Beiträgen leer ... .

    Ja.

    ... und gebe alles unter dem Rubrik Unterhalt an.

    Und warum? Das habe ich doch oben schon mal verneint. Hast Du überhaupt einmal nachgelesen, in welchen Fällen Unterhaltsleistungen i.S. § 22 Nr. 1a EStG gegeben sind?


    Bevor Du hier groß anfängst mit Energie alles mögliche auszufüllen, solltest Du erst einmal mittels der Such-/Bedienhilfe Deines Steuerprogramms bzw. auch den dort vorhandenen kleinen und anklickbaren Fragezeichen bzw. der Forensuchfunktion (oder Google) bestimmte Begriffe im Steuerrecht zu ergründen. Dafür sind diese Hilfen da. Niemand erstellt seine Steuererklärung in Minuten, auch wir nicht.

  • Wow, you're just a little ray of sunshine, aren't you? Stell dir mal vor, ich habe tatsächlich jeden Beitrag in der Hilfe zu Unterhalt gelesen, habe gegoogelt und ja! auch hier die Suchfunktion benutzt. Ich habe NICHTS zu meiner Situation gefunden. Danke für deinen "Support".


    Gibt es hier sonst irgendwelche Abnehmer, der sachlich meine Fragen beantworten können?

    • Offizieller Beitrag

    Danke für deinen "Support".

    Ich habe Dir alle Fragen konkret beantwortet.


    Gibt es hier sonst irgendwelche Abnehmer, der sachlich meine Fragen beantworten können?

    Gerne geschehen. Du wirst von mir, außer organisatorischen Hinweisen, hier nichts mehr hören. :censored: