Anlagenzugänge - wo wird ihr Ableben eingetragen?

  • Hallo liebe Forumsgemeinde, vielleicht kann mir ja hier jemand helfen:
    falls ein Zugang zu einem Wirtschaftsgut in dem darauf folgenden Jahr z.B. kaputt gegangen ist, dann müsste ja so etwas wie der nicht abgeschriebene Teil dieses Zugangs sofort absetzbar sein. Ich finde nur leider keine Maske, in der ich einen ehemals eingetragenen Anlagenzugang als "Abgang" eintragen kann, nur die Eingabemaske, in der ich die gesamte Anlage als Abgang eintragen kann ("Anlagenabgang in 2012"). Also konkret handelt es sich bei der Anlage um einen Elektromotor und bei dem Zugang zu der Anlage um einen Dremel. Dieser Dremel ist aber leider letztes Jahr gebrochen, der Elektromotor geht aber weiterhin.
    Vienel Dank schonmal

    • Offizieller Beitrag

    Wieso Anlagenabgang? Das Wirtschaftgut ist doch in seiner Gesamtheit nach wie vor funktionsfähig und wird genutzt. Und etwaige Reparaturkosten wären davon unabhängig zu beurteilen und ggf. sofort abziehbar.

  • nein, die Anlage als ganzes ist nicht "abgegangen", nur der "Anlagenzugang Dremel" ist kaputt. Ich denke, ich kann es unter "außergewöhnliche techn. oder wirtschaftl. Abnutzung" eintragen. Da muss ich halt dann rechnen, wieviel Restwert diese "Beilage" hat, weil ja über die letzten Jahre schon ein Teil abgeschrieben wurde. Ob das allerdings der richtige Weg ist, weiß ich nicht