Arbeitgeberzuschuss Private Krankenversicherung

  • Hallo,


    momentan arbeite ich mit der Testversion von Lohn & Gehalt, um sie auf Tauglichkeit zu prüfen. Klappt auch gut, allerdings komme ich auf ein unlösbares Problem.


    Der Mitarbeiter hat bei den Abrechungsvorgaben im Reiter "SV-Angaben" folgende Werte hinterlegt:
    - Personengruppe: 901 SV freier Gesellschafter/Geschäftsführer
    - Personenstatus : Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH
    - Krankenversicherung (und alle anderen Felder des Beitragsgruppenschlüssels 0000) sind 0.


    Die Dokumentation sagt für den Reiter <Einzugsstellen> folgendes:


    -> Zitat Anfang
    Freiwillige / private Krankenversicherung


    Ist im Beitragsguppenschlüssel für die Krankenversicherung der Schlüssel 0 hinterlegt, können hier die Optionen


    - Hauptberuflich selbstständig
    - Privat krankenversicherter Arbeitnehmer
    - Arbeitgeberzuschuss richtet sich nach Entgelt des Arbeitnehmers


    gewählt werden.


    Ist ein Arbeitnehmer privat versichert und die Option "Privat
    krankenversicherter Arbeitnehmer" ist aktiviert, stehen weitere Eingabefelder
    zur Verfügung:


    • KV-Beitrag (mtl. gesamt AN) - Arbeitgeberzuschuss
    • PV-Beitrag (mtl. gesamt AN) - Arbeitgeberzuschuss

    <-Zitat Ende


    Damit wäre es dann möglich, dass der Arbeitgeber dem Geschäftsführenden Gesellschafter maximal die Hälfte der Privaten Krankenversicherung erstattet. Dies ist rechtlich ja auch möglich.
    Nur erscheinden die beschriebenen Auswahlfelder nicht. Dies geschieht nur, wenn man als Personengruppe einen sozialversicherungspflichtige Gruppe auswählt, z.B. 101.


    Wo liegt der Fehler?


    Besten Dank für Eure Bemühungen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Max Muster,


    warum Fehler? SV-pflichtige Geschäftsführer legen Sie mit der Personengruppe 101 an. Wie Sie selbst ja schon schreiben, stehen Ihnen dann die weiteren Optionen unter dem Reiter "Einzugsstellen" zur Verfügung. Ist der Geschäftsführer SV-frei, wird auch die Personengruppe 901 gewählt, wodurch sich die entsprechenden Optionen zur SV-Versicherung ändern bzw. obsolet werden.


    Ein kleiner Hinweis: Wenn Sie in der Programmhilfe unter dem Reiter "Suchen" das Stichwort "Geschäftsführer" eingeben, erhalten Sie u.a. die Auswahl "Mitarbeiter erfassen (Übungsbeispiele)". Eventuell hilft Ihnen das dort aufgeführte Beispiel zum Anlegen eines Geschäftsführers.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Moin,
    mhm..unter der von Max M. genannten Konstellation (keinerlei SV-Pflicht) fehlen die von ihm zitierten Optionen definitiv! Wie die SuFu ergeben hat, wurde diese Frage in der Vergangenheit auch schon öfter gestellt, allerdings ohne Lösungsansatz. Als "Krücke" würde mir nur die Neuanlage einer Lohnart für den Zuschuss einfallen, was aber natürlich etwas unbefriedigend ist, wenn es denn "automatisch" gehen sollte...
    Auch finde ich das Beispiel in der Hilfe zur Mitarbeiter-Anlage eines GF's insofern unvollständig, da dort generell von einer Versicherungspflicht in der RV/AV/PV ausgegangen wird. M. E. sollte es dort einen Hinweis geben, dass bei bestimmten Voraussetzungen auch eine völlige Versicherungsfreiheit eintreten kann (wie man ja auch am Beispiel von Max sieht).
    Bleibt also die Frage: wat nu :huh: ?


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo Zusammen

    Eigene Lohnart für die Zuschüsse abzubilden ist zwar möglich aber wie soll die genau eingaben für Lohnsteuer sein bzw. das wird auch danach in der Lohnsteuer unter bestimmte nr. die beiträge als mindenst versorgung stehen und nicht als Gehalt-Brutto?

    Oder sehe ich was falsch?

    Mfg

  • Ich würde aber vorher noch einmal sicherstellen, dass hier der Zuschuss erstens gezahlt werden muss nach § 257 Abs. 2 SBG V bzw. § 61 Abs. 2 SGB XI und zweitens keine Komplikationen seitens "verdeckter Gewinnausschüttung" entstehen. Es handelt sich - wenn ich die Frage richtig gelesen habe - um eine geschäftsführenden Gesellschafter, für den nicht unbedingt die Voraussetzungen zur Gewährung eines Zuschusses gegeben sind.

  • Moin,


    da gebe ich Dir recht, wenn es sich bei der aktuellen Fragestellung tatsächlichen um einen GGF handelt, hier wäre ein steuerfreier Zuschuss nicht möglich - das war für mich aus der Fragestellung nicht eindeutig ersichtlich :)