Freiberufler ohne Einnahmen - Umsatzsteuer

  • Liebe Alle,


    ich habe als Angestellter meine Einkommenssteuererklärung für 2012 abgegeben. Das FA verlangt jetzt von mir eine Umsatzsteuererklärung - ich nehme an, da ich in 2011 als Freiberufler hinzuverdient habe. Das war in 2012 nicht der Fall, ich hatte also keine Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit.
    Wie fülle ich das bei Wiso am besten aus? - Reicht es, wenn ich in meiner Steuererklärung unter freiberufliche Tätigkeit eine Bezeichnung eingebe und alles andere auf 0,-€ setze? (Zumindest hatte ich da letztes Jahr meine Einnahme/Überschussrechnung angegeben.) Muss ich dann alles nochmal komplett ans FA senden? Oder gibts da auch einen anderen Weg? Und wie teilt man dem FA mit, dass man nicht mehr freiberuflich tätig ist, geschrieben hatte ich es ihnen schon.


    Danke für Eure Hinweise.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt ja auch noch andere Gründe, die eine EÜR und ggf. auch eine USt-Erklärung.


    Zu allererst zu nennen etwaige Fälle der privaten Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter und der damit zusammenhängenden Erfassung unentgeltlicher wertabgaben (ggf. auch ust-pflichtig).


    Wie sieht es mit der Steuerabrechnungen aus Steuervoranmeldungen/-jahresanmeldungen zur Umsatzsteuer 2011 aus. Keine Abrechnung in 2012 erhalten (§ 11 EStG)?


    Ggf. aber auch die Abwicklung einer Aufgabe der unternehmerischen tätigkeit, die natürlich auch entsprechende unentgeltliche Wertabgaben oder gar Üebrgangs-/Veräußerungsgewinne nach sich ziehen kann.


    Das FA wird schon seinen Grund haben, warum es trotz Deines Schreibens und Deiner Angaben auf die Abgabe entsprechender Erklärungen besteht. Vielleicht solltest Du mal zum Telefonhörer greifen.

  • Hmm. Vermutlich hast du recht und ich muss da morgen mal anrufen. Aber ich weiß nicht mal, was private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter sein soll. Steuervoranmeldungen oder unternehmerische Tätigkeit hatte ich nicht. War halt Angestellter und habe immer mal an der Uni gelehrt und dabei etwa 2000€ im Jahr eingenommen.

    • Offizieller Beitrag

    Aber ich weiß nicht mal, was private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter sein soll.

    Kfz, Handy, Kamera etc. im Unternehmensvermögen (Anlagevermögen / AfA), welche auch privat genutzt werden.

    Steuervoranmeldungen oder unternehmerische Tätigkeit hatte ich nicht.

    Und wozu hat man Dir, offensichtlich seit 2011, ein Umsatzsteuersignal erteilt? Vorsteuer für irgendeine Anschaffung (Kfz, Handy, Kamera etc. im/für Unternehmensvermögen) zurückgeholt?


    Du musst nach Deinen Sachverhaltschilderungen doch auch für 2011 eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgegeben haben. ?(

  • Lass mich die "unternehmerische Tätigkeit" präzisieren: Ich habe in den letzten drei Jahren eine normale Einkommenssteuererklärung abgegeben, mit Wiso Sparbuch erstellt. Unter "Betriebe, Praxen und andere Unternehmen" habe ich Angaben zu freiberuflicher und selbständiger Tätigkeit gemacht, nämlich Freiberufliche Tätigkeit mit Einnahme-Überschuss-Rechnung. Ich nehme mal an, das ist ne "unternehmerische Tätigkeit" für das FA.
    Alles andere muss ich verneinen.

  • Antwort vom FA: Ich bin aufgrund meiner freiberuflichen Lehraufträge zwei oder drei Jahre in Folge als Kleinunternehmer unter 1500€ eingestuft worden und alle drei Jahre (?) verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung zu machen. Es reicht aus, so das FA, überall eine 0 einzutragen und ggfs. einen Zweizeiler mitzuschicken, dass ich dieser freiberuflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehe. Reicht wohl, da keine Gewerbeanmeldung vorliegt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich wüsste nicht, wo so etwas seine gesetzliche Grundlage hat. Entweder bist Du Kleinunternehmer i.S. § 19 Absatz 1 UStG, mit allen entsprechenden Konsequenzen, oder du bist kein Kleinunternehmer i.S.d. Vorschrift, mit ebenfall entsprechenden Konsequenzen. Einen Zwitter gibt es nicht.