EÜR + Umsatzsteuererklärung - Warum USt-Erklärung nicht automatisch erstellt.

  • Hallo allerseits,
    2010 hat meine Steuererklärung noch mein Steuerberater durchgeführt. Nun für 2011 habe ich alles mal selbst mit WISO Steuersparbuch in die Hand genommen. Meine Einkünfte aus meinem Gewerbebetrieb habe ich mit der Einnahmenüberschußrechnung in WISO erstellt. Bei dem Punkt "Angaben zur Umsatzsteuer" "umsatzsteuerpflichtig" ausgewählt. Jetzt habe ich heute ein Schreiben von meinem Finanzamt bekommen, dass ich bitte meine Umsatzsteuererklärung für 2011 abgeben soll. Folgende Fragen kommen mir jetzt auf:


    1. Warum wurde die in Wiso nicht automatisch mit erstellt?
    2. Wo muss ich klicken um diese jetzt zu erstellen?
    3. Warum informiert mich mein FA ein 3/4 Jahr später und droht mir mit einem Zwangsgeld ohne Vorwahnung? ?( Habe ich irgendetwas falsch gemacht? Anscheinend schon ;(


    Danke und Gruß Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe das Thema mal verschoben, da es, außer dem Grundproblem Mahnung des FA, nichts miteinander zu tun hat. Beides ganz individuelle Sachverhalte. Bitte künftig darauf achten. Die von mir gewählte Themenüberschrift kannst Du gerne korrigieren, wenn sie Dir nicht gefallen sollte.


    1. Warum wurde die in Wiso nicht automatisch mit erstellt?

    Weil es sich um getrennte Steuerarten und getrennte Steuererklärungen handelt.

    2. Wo muss ich klicken um diese jetzt zu erstellen?

    Kommt darauf an, wie die EÜR erstellt worden ist. Falls im Rahmen der EST-Erklärung erstellt, musst Du diese über das Programm manuell erstellen. Hast Du das gesonderte EÜR-Modul genutzt, kannst Du die USt-Erklärung aus diesem heraus anstoßen.

    3. Warum informiert mich mein FA ein 3/4 Jahr später und droht mir mit einem Zwangsgeld ohne Vorwarnung?

    Man weiß doch selber, wenn man zur Abgabe einer USt-Erklärung verpflichtet ist, da man eine entsprechende Aufforderung zu deren Abgabe bekommt. Und die Androhung von Zwangsgeld im Rahmen der Mahnung ist doch die Vorwarnung.

    Habe ich irgendetwas falsch gemacht? Anscheinend schon

    Ja. s.o.

  • Danke. Jetzt sehe ich klarer. Ich habe im Rahmen meiner Einkommenssteuererklärung die Betriebseinnahmen und -ausgaben erfasst. Gibt es eine Möglichkeit diese in die Umsatzsteuererklärung zu übertragen? Oder hätte ich anders vorgehen müssen um die Doppeleingabe zu vermeiden?

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es eine Möglichkeit diese in die Umsatzsteuererklärung zu übertragen? Oder hätte ich anders vorgehen müssen um die Doppeleingabe zu vermeiden?

    Falls im Rahmen der EST-Erklärung erstellt, musst Du diese über das Programm manuell erstellen.

    #4



    Oder hätte ich anders vorgehen müssen um die Doppeleingabe zu vermeiden?

    Hast Du das gesonderte EÜR-Modul genutzt, kannst Du die USt-Erklärung aus diesem heraus anstoßen.

  • Ich habe Deine Erläuterungen und den vorherigen Postings von Dir schon verstanden. Ich frage mich bloß warum, wenn ich in meine Einkommenssteuererklärung einen Punkt "Einnahmen-Überschuss-Rechnung 1. Betrieb" habe, ich von dort nicht einfach meine Daten Vorsteuer und Umsatzsteuer in die Umsatzsteuererklärung übertragen kann? Ein Import aus meiner E-Steuererklärungsdatei geht auch nicht. Dass sind jetzt nur zwei Zahlen und es gibt schlimmeres im Leben aber komfortabler wäre es doch schon?