Innergemeinschaftlicher Erwerb in der EÜR

  • Hallo Steuersparer,


    bin im Moment meine aller erste EÜR am erstellen, die Umsatzsteuererklärung ist soweit fertig, klappt eigentlich ganz gut, doch hab ich noch ein kleines Problem.


    Habe innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen Netto getätigt, diese sind ja dann hier steuerpflichtig, doch kann ich diese ja dann direkt als Vorsteuer geltend machen.


    Doch wo muss diese in der EÜR eintragen? Oder gehört diese dort gar nicht rein, da ja eigentlich kein Geld geflossen ist?!

  • Danke für die schnelle und kompetente Antwort. Ich mache aber die EÜR für 2012, jetzt noch alle Buchungen noch einzugeben würde eine Ewigkeit dauern, ich möchte deshalb die Werte in die Eingabemaske der EÜR direkt eintragen, bin fast fertig, nur weiß ich nicht wohin mit der Steuer aus den innergemeinschaftlichen Erwerben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich auch nicht. 8)


    Das im Einkommsteuerteil integrierte EÜR-Sparmodul reicht nur für 08/15-Fälle. Auch kannst Du daraus nicht automatisch eine USt-Erklärung erstellen, sondern musst auch die manuell über das gesonderte USt-Modul erstellen.


    Deshalb rate ich ja immer zu dem gesonderten EÜR-Modul, da dies für den überwiegenden Teil der User mit USt-Pflicht sinnvoll erscheint. Ich hatte nur gerade meine aktuelle Testdatei zur Hand. Geht mit 2012 im Steuer-Sparbuch 2013 genauso.