Hallo Steuersparer,
bin im Moment meine aller erste EÜR am erstellen, die Umsatzsteuererklärung ist soweit fertig, klappt eigentlich ganz gut, doch hab ich noch ein kleines Problem.
Habe innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen Netto getätigt, diese sind ja dann hier steuerpflichtig, doch kann ich diese ja dann direkt als Vorsteuer geltend machen.
Doch wo muss diese in der EÜR eintragen? Oder gehört diese dort gar nicht rein, da ja eigentlich kein Geld geflossen ist?!