Hallo zusammen,
ich weiß, dass das Thema sehr oft besprochen wird, würde mich aber sehr freuen, wenn mir jemand für diese beiden Einzelfälle einen Tipp geben könnte:
1. Eine Unternehmergesellschaft hat zwei Geschäftsführer, beide arbeiten in einzelnen Büros. Wenn ein Auftrag es erfordert, treffen sich beide gemeinsam in einem tageweise vermieteten Büro um dort zu arbeiten. Dort werden auch Speisen und Getränke serviert. Lassen sich diese absetzen?
2. Wenn die gleiche Unternehmergesellschaft einen der Geschäftsführer beauftragt mit einem Kunden ein Geschäftsessen zu veranstalten können zwar nur 70% der Bewirtungskosten abgesetzt werden, aber wie erhält der Geschäftsführer die privat vollständig ausgelegten Kosten zurück? Oder angenommen es würde ein Angesteller, der kein Geschäftsführer ist, für das Unternehmen zum Geschäftsessen geschickt, so muss dieser ja alle ausgelegten Kosten zurückbekommen, auch wenn die Firma nur 70% absetzen kann. Wie bucht man das am Besten?
Vielen Dank vorab.
Delis