Rücklagenentnahme wird in der Hausgeldabr. nicht dargestellt

  • Hallo,
    Eine Rücklagenentnahme (Umbuchung aufs Hausgeldkonto) über den RL-Assistenten löst folgende Buchungen aus: 3000 an 4610 und 1000 Hausgeldkonto an 1003 RL-Konto. Nach einer entsprechenden Assist.buchung erschien dann in der Hausgeldabrechnung auf der ersten Seite unter "Rücklagenentnahme" bei jedem Eigentümer der anteilige Entnahmebetrag nach MEA aufgeteilt. Diese MEA-Aufteilung passt aber für unser Objekt nicht.


    Deshalb habe ich den Umlageschlüssel für die RL-Entnahme in den Konten 4610 und 3000 von "Miteigentumsanteil" auf "Betrag" geändert, die alten beiden Buchungen gelöscht und mit dem Assi die Entnahme nochmal gebucht, anschließend im Beleg den Entnahmebetrag nach Beträgen und Eigentümer aufgeschlüsselt.


    Der Erfolg: in der Hausgeldabrechnung erscheint auf der 1. Seite kein Eintrag "Rücklagenentnahme" mehr. In der Anlage "Rücklagenentwicklung" steht der Entnahmebetrag wie üblich in einer Summe für das ganze Objekt. In der Anlage "Sammelliste" steht in der Rubrik "Rücklagenentnahme" 0,00 € bei jedem Eigentümer.


    FRAGE: Wo wird die Zuordnung der Rücklagenentnahme auf den Eigentümer gesteuert bzw. gebucht?

  • Versuch es statt mit der Aufteilung "BETRAG" - mit der Aufteilung "lt. ABRECHNUNG" und verteile den Betrag unter > Angaben zu den Abrechnungen > Aufteilung auf den Eigentümer. Vl. klappt das.


    Das 3XXX Konto für die Entnahme ist Kto. 3010.


    Allerdings musss der Umlagenschlüssel - auch bei den Entnahmen - der Teilungserklärung entnommen werden. Wenn die Rücklage lt. Teilungserklärung nach MEA aufzuteilen ist, kann hier keine Änderung vorgenommen werden. Oft wird die Rücklage auch nach Wohnfläche etc. gebildet, dann erfolgt auch die Entnahme nach Wohnfläche !!!!


    Bei der Zuführung und der Entnahme muss der Umlagenschlüssel identisch sein, sonst gibt es Probleme, denn die Rücklage steht der WEG zu.

  • Hallo Cowgirl, danke für den Hinweis. Das hatte ich auch schon probiert mit dem gleichen negativen Ergebnis, dass nämlich der Entnahmebetrag in den Abrechnungen fehlt. Wenn ich den Umlageschlüssel wieder auf MEA-Anteil setze, wird der Entnahmebetrag wieder - so wie es sich gehört - bei jedem Eigentümer angezeigt.

    Allerdings musss der Umlagenschlüssel - auch bei den Entnahmen - der Teilungserklärung entnommen werden. Wenn die Rücklage lt. Teilungserklärung nach MEA aufzuteilen ist, kann hier keine Änderung vorgenommen werden. Oft wird die Rücklage auch nach Wohnfläche etc. gebildet, dann erfolgt auch die Entnahme nach Wohnfläche !!!!

    Da hast Du natürlich Recht! Doch bietet der WISO-HV leider keine 2 RL-Arten (Gebäude und Garagen mit unterschiedlichen Aufteilungsschlüsseln), wie mir der Support bestätigt hat, sodaß ich die RL-Darstellung doch wieder "zu Fuß" erledigen muß. Warum das Programm das nach über 10 Jahren noch nicht kann, bleibt mir ein Rätsel. Das ist auch durch den sonst immer üblichen Verweis auf die Rechtssicherheit nicht zu erklären.

  • Vorschlag: Für die Garagen eine EXTRA-Eihnheit in den Gebäudestammdaten anlegen. Z.B. GARAGEN XY-Str.
    > Eigentümer mit den entsprenden Anteilen


    und hier nur die Rücklagenzu- und Abgänge verbuchen, die die Garagen betreffen.


    Diese zusätzliche "Rücklagenentwicklung" ist dann ein zusätzlicher Bestandteil der Hausgeldabrechnung.


    In der "Richtigen" Buchungsmaske " WEG, XY Str. " buchst du die Rücklagenzu- und abgänge über ein Verrechnungskonto.Somit sind die Zu- und Abflüsse vom Hausgeldkonto dokumentiert.


    Du legst unter Stammdaten > Finanzkonten > ein Verrechnungskonto ( 137X) "Rü+cklagen für GARAGEN" an.