Kinderbetreuungskosten bei zeitweiser freiberuflicher Tätigkeit?

  • Hallo,


    kann mir jemand erklären, wie ich die Kinderbetreuungskosten für das Jahr 2012 korrekt eingeben muss, wenn meine Frau sowohl freiberuflich tätig als auch zwei Monate angestellt war?


    Wenn ich die Kosten unter "Persönliches/Kinder/<kind>/Kinderbetreuungskosten" eingebe, dann kürzt WISO Steuer-Sparbuch den abzusetzenden Anteil einfach auf 2 Monate zusammen.


    Da meine Frau die restliche Zeit freiberuflich gearbeitet hat, wollen wir natürlich die Kinderbetreuungskosten komplett absetzen.


    Ich habe noch gefunden, dass die Kosten ab 2012 nur noch als Sonderausgaben abzusetzen sind.


    Aber unter dem Punkt "Sonderausgaben" finde ich keine passende Stelle, die Kosten anzugeben.


    Oder könnte ich den Anteil für die 10 Monate freiberuflicher Tätigkeit unter "Betriebsausgaben/Sonstige Betriebsausgaben" eintragen?


    Hat jemand einen Hinweis?


    Vielen Dank,
    Flob

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich die Kosten unter "Persönliches/Kinder/<kind>/Kinderbetreuungskosten" eingebe, dann kürzt WISO Steuer-Sparbuch den abzusetzenden Anteil einfach auf 2 Monate zusammen.

    Weil Du wahrscheinlich einen Eingabefehler tätigst oder sonstige gesetzliche Voraussetzungen nicht gegeben sind. Darüber kann man ohne jegliche Daten/Infos/Screens nur mal wieder spekulieren. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_glaskugel2.gif]


    Ich habe noch gefunden, dass die Kosten ab 2012 nur noch als Sonderausgaben abzusetzen sind. Aber unter dem Punkt "Sonderausgaben" finde ich keine passende Stelle, die Kosten anzugeben.

    Weil diesbezüglich alles auf der Anlage Kind zu erfassen ist.


    Oder könnte ich den Anteil für die 10 Monate freiberuflicher Tätigkeit unter "Betriebsausgaben/Sonstige Betriebsausgaben" eintragen?

    nein

  • Danke für den Hinweis, dass alle Kinderbetreuungskosten unter "Kind" einzutragen sind.


    Es hatte sich tatsächlich ein Fehler in der Datumsangabe des Zeitraums des gemeinsamen Haushaltes eingeschlichen.


    Viele Grüße,
    Flob