nachträglich USt abführen

  • Hallo Gemeinde,


    habe ein verzwicktes Problem:


    Für das Jahr 2008 ( bis einschl. Mai ) habe ich auf meinen Kundenrechnungen keine USt aufgeführt. Hinweis auf Rechnung:
    "In dieser Rechnung ist gemäß Kleinunternehmerregelung §19Abs 1 USG keine Umsatzsteuer enthalten und ausgewiesen."
    Laut Auskunft des Mitarbeiters war dies auch in Ordnung. ( Aussage von Anfang des Jahres 2008! )
    Habe dann im Mai unsere gemeinsame Einkommenssteuererklärung abgegeben, und siehe da, folgende Aussage vom FA:
    Da ich 2007 knapp über die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung gekommen bin, gilt für 2008 diese Regelung nicht mehr. Soll nun meine Rechnungen entsprechend korrigieren und nachträglich USt Voranmeldungen nachreichen.


    Ist zugegeben auch von meiner Seite etwas naiv gewesen, mich nicht genauer über die gesetzlichen Regelungen wann ich Umsatzsteuerpflichtig bin zu informieren.
    Mein Problem ist nun folgendes:
    Meine Kunden ( zu 99% ) Privatkunden haben ja nun auf ihrer Rechnung keine USt. Somit auch nichts an Steuer bezahlt.
    Kann ich nun aus diesen Rechnungen 19% ziehen und an das FA abführen, oder muß ich auf die Rechnungsbeträge 19% aufschlagen und abführen? Würde dann natürlich meinen Gewinn um einiges reduzieren.


    Hoffe ihr lacht nicht und könnt mir einen Rat geben. Einen Steuerberater kann ich mir leider nicht leisten!


    jadefalcon

  • Steuertechnisch gesehen, muß es ja auch beim Einkauf auch eine Vorsteuer gegeben haben, die zusammen mit den Vorsteuern aus den Kosten gegenzurechnen ist. Theoretisch geht es ja nicht, nur Vosteuern zu kassieren und keine MWSt. abzuführen, andererseits wird dir keine Privatperson nachträglich die MWSt. überweisen, denn das würde seinen EK-Preis verteuern. Aus alten Rechnungen 19 % MWSt. hinterher ausrechnen und abführen geht papiermäßig nicht, denn die MWSt. ist nicht ausgewiesen, da liegt der Hase im Pfeffer. Beim FA nachfragen, anrufen und das Problem schildern, mehr wie nein sagen und sich darauf berufen, daß sie keine steuerberatenden Auskünfte geben dürfen, passiert nicht. Es gibt sachkundige Foren online, dort das Thema rein stellen, da tummeln sich auch Steuerberater

  • Guten Abend,
    werden die Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben.
    Das heißt, Du musst auf deine Rechnungsbeträge noch 19% dazurechnen. Sprich, aus 100,00 Euro werden 119,00 Euro. Da wohl kaum ein Kunde bereit sein wird, Dir diese 19 Euro noch nachträglich zu zahlen, wirst Du dies aus eigener Tasche machen müssen. Das Finanzamt wird auf keinen Euro verzichten wollen. Natürlich kannst Du dann auch die Vorsteuer geltend machen.
    Im übrigen empfehle ich Dir, dem Rat von H-P zu folgen. Hier geht es z.B. zum Steuerforum aus dem Hause Buhl und hier gibt es eine Link-Sammlung.