Hallo Gemeinde,
habe ein verzwicktes Problem:
Für das Jahr 2008 ( bis einschl. Mai ) habe ich auf meinen Kundenrechnungen keine USt aufgeführt. Hinweis auf Rechnung:
"In dieser Rechnung ist gemäß Kleinunternehmerregelung §19Abs 1 USG keine Umsatzsteuer enthalten und ausgewiesen."
Laut Auskunft des Mitarbeiters war dies auch in Ordnung. ( Aussage von Anfang des Jahres 2008! )
Habe dann im Mai unsere gemeinsame Einkommenssteuererklärung abgegeben, und siehe da, folgende Aussage vom FA:
Da ich 2007 knapp über die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung gekommen bin, gilt für 2008 diese Regelung nicht mehr. Soll nun meine Rechnungen entsprechend korrigieren und nachträglich USt Voranmeldungen nachreichen.
Ist zugegeben auch von meiner Seite etwas naiv gewesen, mich nicht genauer über die gesetzlichen Regelungen wann ich Umsatzsteuerpflichtig bin zu informieren.
Mein Problem ist nun folgendes:
Meine Kunden ( zu 99% ) Privatkunden haben ja nun auf ihrer Rechnung keine USt. Somit auch nichts an Steuer bezahlt.
Kann ich nun aus diesen Rechnungen 19% ziehen und an das FA abführen, oder muß ich auf die Rechnungsbeträge 19% aufschlagen und abführen? Würde dann natürlich meinen Gewinn um einiges reduzieren.
Hoffe ihr lacht nicht und könnt mir einen Rat geben. Einen Steuerberater kann ich mir leider nicht leisten!
jadefalcon