EÜR und Umsatzsteuer

  • Hallo zusammen,


    es geht um die EÜR (nicht USt-Erklärung) eines Einzelunternehmers, der hauptsächlich Angestellter ist und nebenbei einen Imbiss betreibt. Kein Kleinunternehmer.


    Ich bin mir unsicher, ob ich das richtig verstanden habe, könnt ihr bitte mal einen Blick darauf werfen (SKR 03)?


    • Vereinnahmte USt. und USt. auf unentgeltliche Wertabgaben bedeutet:
      Vereinnahmte USt. aus Verkäufen an Kunden = Kto 1771 (Umsatzsteuer 7%) und Kto 1776 (Umsatzsteuer 19%)
      USt. auf unentg. Wertabgaben = USt. auf z. B. Privatanteil Telefon und Eigenverbrauch


    • Vom FA erstattete und ggf. verrechnete USt. bedeutet:
      Sämtliche Erstattungen auf das Bankkonto im Jahr 2012 (sowohl laufende aus den USt-Voranmeldungen als auch aus dem Vorjahr, die nach dem 10.1. auf dem Konto gelandet sind)


    • Gezahlte Vorsteuerbeträge bedeutet:
      Steuern aus Eingangsrechnungen, also Kto 1571 Abziehbare VSt. 7% und Kto 1576 Abziehbare VSt. 19%


    • An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer bedeutet:
      Sämtliche Zahlungen vom Bankkonto im Jahr 2012 (sowohl laufende aus den USt.-Voranmeldungen als auch aus dem Vorjahr, die nach dem 10.1.vom Konto abgegangen sind)


    Herzlichen Dank

    5 Mal editiert, zuletzt von mega-sunshine ()

    • Offizieller Beitrag

    Bei Punkt 1 möchte ich widersprechen. Eine unentgeltliche Wertabgabe ist, wenn der Imbissbetreiber seinem Stammkunden ein Bier ausgibt.
    Der Eigenverbrauch ist eine Entnahme.