USt-Erklärung und Vorauszahlungssoll, kurze Frage

  • Hallo,


    komme wieder nicht wirklich weiter.


    Eckdaten: Einzelunternehmer, EÜR



    Kontobewegungen bzgl. USt in 2012 (ab dem 20.1.12):
    - Abbuchung und Erstattung der Beträge für "Umsatzsteuer Vorjahr"
    - Abbuchung und Erstattung der Beträge aus USt-Voranmeldungen Januar - November 2012



    In 2013 (ab dem 21.2.13):
    - Erstattung USt Dezember 2012
    - Abbuchung USt für 2011 (aufgrund USt-Erklärung 2011)


    Welche dieser Beträge sind für die USt-Erklärung (in WISO Steuer-Sparbuch 2013) für die Ermittlung des "Vorauszahlungssolls" relevant?


    M. E. nur die USt-Voranmeldungsbeträge von Januar bis Dezember 2012, auch wenn sie in 2013 erstattet/abgebucht worden sind.


    Sonst nichts davon. Ist das richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Welche dieser Beträge sind für die USt-Erklärung (in WISO Steuer-Sparbuch 2013) für die Ermittlung des "Vorauszahlungssolls" relevant?


    M. E. nur die USt-Voranmeldungsbeträge von Januar bis Dezember 2012, auch wenn sie in 2013 erstattet/abgebucht worden sind.

    Ja.


    Aber alle genannten Geschäftsvorfälle sind natürlich über die allgemein bekannten Konten gewinnwirksam in der EÜR zu erfassen.

  • Schön, dass es euch gibt. Danke für die schnelle Antwort.


    Eine Frage zum Vorauszahlungssoll habe ich noch, dann bin ich wohl mit der USt-Erklärung fertig:


    Ich habe im Jahr 2012 insgesamt eine Erstattung bekommen. Muss ich diesen Betrag mit Minuszeichen eingeben?


    Und ja, werden die Beträge, die sich aus der USt-Jahreserklärung ergeben, im Jahr der Abbuchung/Erstattung vom/aufs Konto berücksichtigt? Wenn die Nachzahlung für USt-Jahreserklärung für 2011 z. B. in 2013 war, müssen diese Beträge erst in 2013 in die EüR und in die USt-Jahreserklärung?

    Einmal editiert, zuletzt von mega-sunshine ()

  • Hallo,


    stehe wieder da und bin mir zu 100% sicher, dass ich zu 100% unsicher bin :)


    Einzelunternehmer, kein Kleinunternehmer.


    Aufgrund der USt-JA für 2011 musste ich eine Summe i. H. v. ca. 200 Euro an das Finanzamt nachzahlen. Da die Steuererklärung sehr spät gemacht wurde, wurde dieser Betrag erst im April 2013 von meinem Konto abgebucht.


    Hat diese Summe in der EÜR für 2012 und in der USt-Erklärung 2012 etwas zu suchen?


    Ich tendiere dazu, dass dieser Betrag nur in der EÜR für 2013 vorkommen muss, auf keinen Fall in der USt-Erklärung 2013 und auch nicht in der EÜR/USt-Erklärung für 2012.


    Liege ich da richtig oder falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Da die neuerliche Frage doch eigentlich in einem Deiner vorherigen Threads beantwortet worden ist, habe ich das mal, zun unserer und Deiner Vereinfachung, zusammengeschoben.


    Und das im Rahmen der EÜR anzuwendende Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG, inklusive Sonderregelungen nach dem jeweiligen Satz der Absätze, sollte nach der Vielzahl Deiner Themen doch jetzt hoffentlich kein Problem mehr sein. Denn dann müsste ich fragen, wie Du Deine Einnahmen und Ausgaben bisher überhaupt erfasst hast. ?(

  • Und ja, werden die Beträge, die sich aus der USt-Jahreserklärung ergeben, im Jahr der Abbuchung/Erstattung vom/aufs Konto berücksichtigt? Wenn die Nachzahlung für USt-Jahreserklärung für 2011 z. B. in 2013 war, müssen diese Beträge erst in 2013 in die EüR und in die USt-Jahreserklärung?

    Ich war der Meinung, dass ich diese Passage nach deiner Antwort eingefügt habe bzw. sie sich überschnitten haben und wusste nicht, ob sich deine Antwort auch auf diese Frage bezog, auch aufgrund den Screenshots, die sich auf den Vorauszahlungen bezogen, war ich etwas irritiert.


    Das bin ich immer noch, denn ich weiß immer noch nicht, ob diese Nachzahlung aufgrund der USt-JA für 2011, die ich im April 2013 überwiesen habe (welche in die EÜR 2013 reingehören), auch in der USt-Jahreserklärung 2012 oder 2013 erscheinen müssen.


    Und das im Rahmen der EÜR anzuwendende Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG, inklusive Sonderregelungen nach dem jeweiligen Satz der Absätze, sollte nach der Vielzahl Deiner Themen doch jetzt hoffentlich kein Problem mehr sein. Denn dann müsste ich fragen, wie Du Deine Einnahmen und Ausgaben bisher überhaupt erfasst hast.


    Das mit dem Zu- und Abflussprinzip ist klar, was meinst du mit "Sonderregelungen nach dem jeweiligen Satz der Absätze"? Meine Ein- und Ausgaben habe ich nach dem Einbuchen in ein gesondertes Programm dann doch noch über die Buchungsmaske des WISO Steuer Sparbuchs gemacht. Oder meinst du etwas anderes? Ja und die USt-Erklärung musste ich manuell nachbearbeiten, da die aus der EÜR übernommenen Daten nicht vollständig waren, bezogen auf den Vorauszahlungssoll.


    Ich danke erneut.