Hallo,
komme wieder nicht wirklich weiter.
Eckdaten: Einzelunternehmer, EÜR
Kontobewegungen bzgl. USt in 2012 (ab dem 20.1.12):
- Abbuchung und Erstattung der Beträge für "Umsatzsteuer Vorjahr"
- Abbuchung und Erstattung der Beträge aus USt-Voranmeldungen Januar - November 2012
In 2013 (ab dem 21.2.13):
- Erstattung USt Dezember 2012
- Abbuchung USt für 2011 (aufgrund USt-Erklärung 2011)
Welche dieser Beträge sind für die USt-Erklärung (in WISO Steuer-Sparbuch 2013) für die Ermittlung des "Vorauszahlungssolls" relevant?
M. E. nur die USt-Voranmeldungsbeträge von Januar bis Dezember 2012, auch wenn sie in 2013 erstattet/abgebucht worden sind.
Sonst nichts davon. Ist das richtig?