Hallo zusammen,
meine Mutter ist bei einem Unfall, nachweislich durch das Verschulden einer anderen Person, leider tödlich verunglückt. In diesem Zusammenhang musste zur Aufklärung und um Einblick in das Verfahren zu bekommen, ein Anwalt eingeschaltet werden. Das Finanzamt hat die angesetzten Kosten für den Anwalt und die dazugehörigen Fahrtkosten zum Anwalt als außergewöhnliche Kosten abgelehnt.
Leider finde ich im Detail nicht, ob ich nun im Recht bin und diese Kosten absetzbar sind. Vielleicht kann mir jemand bei der Argumentation vor dem Finanzamt helfen bzw. hat ähnliche Erfahrungen gemacht??
Danke im Voraus!
VG