Auswärtige Unterbringung eines Kindes über 18 Jahre in Ausbildung; Neuregelung Kindergeldzahlung seit 2012

  • Ein nettes Hallo in die Runde,


    ich habe mich durch die Beiträge zu auswärtiger Unterbringung eines Kindes über 18 Jahre in Ausbildung gelesen. Diese sind zum Teil schon älter und nun gibt es ja seit 2012 neue Regelungen zum Kindergeld, wo die Einkünfte des Kindes den Anspruch nicht mehr begrenzen. Das ist für uns erfreulich.


    Unsere Tochter befindet sich in Ausbildung und wir haben dazu eine Wohnung angemietet, die auf den Namen meines Mannes läuft. Die Kosten für Miete u. Nebenkosten zahlen wir. Als doppelte Haushaltsführung wohl eher nicht möglich, da wir die berufl. Notwendigkeit für meinen Mann hier nicht nachweisen könnten. Demnach Häkchen im Programm setzen bei a.U., Freibeträge in Anspruch nehmen und die Kosten ggf. bei außergewöhnliche Belastungen eintragen?


    Hat jemand Erfahrung damit?


    Viele Grüße


    Steuerwusel

    • Offizieller Beitrag

    Demnach Häkchen im Programm setzen bei a.U., ...

    und Angaben zur Anschrift machen. Mehr gibt es nicht, damit sind alle Kosten abgegolten.


    Als doppelte Haushaltsführung wohl eher nicht möglich, da wir die berufl. Notwendigkeit für meinen Mann hier nicht nachweisen könnten.

    Was soll denn das in diesem Zusammenhang überhaupt für eine Rolle spielen? Entweder ist die Wohnung für Ausbildungszwecke des Kindes angemietet oder eben nicht.