Guten Abend,
ich habe von 2009 bis 2011 ein Fernstudium als Buchhalter gemacht ( ich bin Ausländer und habe in meinem Land 11 Jahre als Buchhalter gearbeitet, aber hier in Deutschland war keine Berufsannerkennugn möglich, deshalb habe ich mich entschiedes, das zu machen). Seit 2012 habe ich einen festen Job in Vollzeit, allerdings nicht (noch nicht) als Buchalter
Ist es noch möglich, diese Studiengebühren in meiner Steuererklärung für 2012 abzusetzen? Es sind Beträge aus den Jahren 2009, 2010, 2011. Für diese Jahre habe ich schon eine Steuererklärung abgegegben (sie waren haupsächlich nur Mini-Jobs), aber ich wusste nicht, dass auch Studiengebühren als Sonderausgaben/Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Vielen Dank