Mit dem Fehler meine ich explizit, dass das Elterngeld
ohne den Mindestbetrag in die Berechnung der Einkünfte und Bezüge meiner
Freundin mit einbezogen wird.
Außergewöhnliche Belastung--> Ermittlung der zu berücksichtigen (siehe Dateianhang)
In der Hilfe steht das genau so..und ich bin der Meinung, das dies nicht aktuell ist.
Das FA sagt, das Abs. 1 aus 32a EStG gilt und in diesem steht, das alle Einkünfte und Bezüge zu berücksitigen sind.
(Denke das muss ich wohl oder übel hinnehmen, aber das soll der STB mal entscheiden.)
Ich unterscheide, bzw. denke ich, was Sie (Miwe4) meinen, ist das das gesamte
EG inkl. Mindestbetrag dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Das will ich ja nicht bestreiten und dazu läuft ja gerade noch das Anhängige
BFH-Verfahren.
Könne Sie mir folgen, oder verstehe ich Sie falsch?!
Danke