Hallo werte Gemeinde,
ich weiß das diese Fragen schon oft gestellt wurden und man die SuFu benutzen soll
Leider kann ich aus den AW nicht alles Ableiten oder das Steuerrecht hat sich mittlerweile geändert.
Ich mache die Steuererklärung selbst, weil ich immer gerne etwas dazu lernen möchte und deshalb keinen Fachmann aufsuche.
Bis Dato war auch alles einfach, jedoch durch Familienzuwachs hat sich das alles verkompliziert
So meine Frage(n) - Konstellation:
Ich - Mutter:
-Ich Einzelhandelskauffrau habe vom 01.01.2012-27.05.2012 vollzeit gearbeitet. Lohn um die 1030€ pro Monat.
-27.05 - 11.09 Mutterschutz--> Zuschuss vom AG: 2.304,72€ plus 1404 € von der KK
-Kind wurde am 17.07.2012 geboren
-Elterzeit vom 17.07.2012 - 31.12.2012 mit Verlängerungsoption--> (150€ Sockeletrag) ausbezahlt bekomme ich 329,40€
- 0,5 Kinderfreibetrag
Bruttolohn war ca. 6.859€ im Jahre 2012 und die einbehaltene Lohnsteuer war ca. 367€
Vater:
-Vollbeschätigt Jahresgehalt ca. 45 t€
-Kinderfreibetrag 0,5
- Erhält das komplette Kindergeld in Höhe von 184€
Wir sind nicht verheiratet und leben in einem gemeinsamen Haushalt.
Wir beide wollen eine Steuererklärung abgeben.
Vater will dies als Aussergewöhnliche Belastung angeben.
Zitat aus Konz:
Lebt die unterstützte Person in Ihrem Haushalt, können Sie ohne besonderen Nachweis den gesetzlichen Höchstbetrag von 8004€ ansetzen (R33a.1Abs.1 S. 5 EStR). Hat die unterstützte Person Einkünfte oder Bezüge, vermindert sich der Unter-
haltshöchstbetrag um ebendie Einkünfte und Bezüge, die den anrechnungsfreien Betrag von 624 € übersteigen. BAföG (nur Zuschüsse, nicht Darlehen) und andere öffentliche Ausbildungshilfen werden dabei in voller Höhe, also ohne anrechnungsfreien Betrag, abgezogen.
Zu den Einkünften gehört z. B. der steuerpflichtige Teil der Rente oder Arbeitslohn. Natürlich müssen davon vor Anrechnung die Werbungskosten, ggf. Pauschbeträge, abgezogen werden, außerdem die von der unterstützten Person gezahlten Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (BMF-Schreiben v. 18. 11.2005 – BStBl 2005 I S. 1027). Bei der Berechnung der Bezüge – das sind nicht steuerpflichtige Einnahmen – wird ein Unkostenpauschbetrag von 180 € abgezogen.
Fragen:
- Es ist immer nur von Monaten die Rede, muss ich exakt auf dem Tag genau die berechen zb:
Höchstbetrag von 8004€ / 12 Monate /31 Tage um den Tagessatz zu erhalten?! Denn die Summen von Elterngeld,Unterhalten etc. fangen teilweise irgendwo im Monat an. - Ich muss ja die "Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung angeben": Ich habe "1x U " in der Lohnbescheinigung. Den Betrag von 2304€ (Punkt 15) habe ich unter Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. Den Betrag muss ich ja nicht nochmal unter "Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung" angeben. Aber das Mutterschaftsgeld der KK muss ich dort noch angeben und das Elterngeld. Sind die Beträge wie auf den Bescheinigungen einzutragen oder kann ich den "Sockelbetrag in Höhe von 150€ abziehen. Habe gelesen, das dies seit 2008 nicht mehr möglich ist und der komplette Betrag dem Progressionsvorbehalt unterliegt ?! ( FG Nürnberg, 19.02.2009 - 6 K 1859/2008 )
- Muss ich in meiner Steuererklärung unter: "Weitere Einkünfte und Bezüge" -->"Unterhalt" den errechneten Unterhalt angeben? Denn wenn ich in der Steuererklärung meines Freundes alles eingebe, muss ich ja auch Angaben zu der "Unterstützenden Person" (Ich) machen. Nicht das was doppelt gemacht wird, bzw. wird davon ausgegangen, das eine Unterstützende Person keine Steuererklärung abgibt.
- Was spielt das Kindergeld bei meinen Fragen für eine Rolle?
So, ich hätte noch mehr Frage, belasse es erst mal hierbei, denn evtl. lösen diese sich von selbst ?!
Ich hoffe mir kann einer behilflich sein
Vielen vielen Dank sagt Melanie