Hallo zusammen,
bei der letzten Eingabe in der Steuererklärung bin ich auf einen "seltsamen" Sachverhalt gestoßen. Bisher hatte ich nur meinen Riestervertrag in der Anlange AV eingegeben. Nachdem nun endlich die Bescheinigung zum Riestervertrag meiner Ehefrau kam, habe ich ihren auch eingegeben. Daraufhin wurde die ermittelte Steuerrückerstattung um ca. 100 Euro reduziert. Das macht mich etwas stutzig. Ich dachte immer, durch Riester kann man, wenn überhaupt, nur mehr zurückbekommen und nicht weniger. Wir sind beide unmittelbar begünstigt.
Liegt das an der gemeinsamen Veranlagung? oder an der Günstigerprüfung?
Vielen Dank im Voraus.