Berücksichtigung Tiefgarage, Betriebskostenabrechnung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    Ich habe zwei Fragen:


    1. Mir wurde mitgeteilt, dass ich die Nutzung einer Tiefgarage steuerlich absetzen kann, wenn ich die Notwendigkeit nachweisen kann. Ist diese Aussage richtig? Und wenn ja, unter welchem Punkt kann ich die Nutzung in der Steuererklärung vermerken?


    2. Die Betriebskostenabrechnung 2012 wird uns erst im Juli zugesandt. Wie kann ich diese dann noch rückwirkend für die Steuererklärung 2012 geltend machen?


    Kann mir jemand bei der Beantwortung der Fragen helfen?


    Mit freundlichen Grüßen