Ich bin Angestellte und verheiratet und meine Frau freiberuflich also hat nur Honorarvertäge. Hab Wiso Sparbuch 2013 und hab keine Ahnung wo ich sie eintragen soll. Könnte jemand mir einen Tipp geben? Hab versucht bei Betriebe Praxen und....., dann Freiberufliche Tätigkeit, dann weiss nicht mehr was ich machen muss. Sie hat im Jahr ca 8000 €, was ich gehört habe sollte steuerfrei sein, aber wenn ich den Betrag eintrage dann muss ich steuer nachzahlen. Also mache ich was falsch! Bitte um Hilfe
danke
Freiberufler ohne Lohnsteuerkarte wo eintragen ?
- lukikryw
- Erledigt
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Ihre Frau muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen und den Überschuss in die Anlage S eintragen- sofern Sie sicher sind, dass es sich tatsächlich um Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und nicht aus Gewerbebetrieb handelt...
Die Art Ihrer Fragestellung lässt mich dazu raten: nehmen Sie wenigstens für das erste Abschlussjahr sich einen Steuerberater.
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Sie hat im Jahr ca 8000 €, was ich gehört habe sollte steuerfrei sein, ...
Das sollte sich wohl um eine Fehlinterpretation handeln. Zumindest, soweit es die Einkommensteuer betrifft.
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Also Nochmal, meine Frau unterrichtet in der Musikschule und hat nur Honorarverträge im Jahr ca 8000 also es handelt sich nicht um Gewerbebetrieb. Wollte nur fragen ob jemand weiss wo man das einträgt bei Wiso sparbuch. Danke
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Ist doch beantwortet.
Ihre Frau muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen und den Überschuss in die Anlage S eintragen- sofern Sie sicher sind, dass es sich tatsächlich um Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit ..... handelt...
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Achtung: von unterrichtend Tätigen möchte auch noch die Rentenversicherung Geld sehen
Ansonsten habe ich in meinem ersten Post schon genau gesagt, wie Sie hier vorgehen.
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Vielen Dank für die Antworten ,
aber in Wiso Sparbuch gibt's erstmal keine Anlage S. Meine Frage war ob jemand mir erklären könnte wie einem Kind wie ich vorgehen soll. Zum Beispiel ich bin bei FREIBERUFLICHE TÄTIGKEIT und da klicke ich und bin bei BERUFSBEZEICHNUNG ODER TÄTIGKEIT , dann schreibe ich KONZERT UND LEHRTÄTIGKEIT unten steht DIE GEWINNERMITTLUNG ERFOLGT NACH § 4 Abs. 3 EStG (EÜR), dann klicke ich auf die EINKÜNFTE (EINAHMEN- ÜBERSCHUSS-RECHNUNG) und dann hab keine Ahnung was ich da ankreuzen und wo den Betrag eintragen soll.Viele Grüsse
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Bei den Einnahmen?
Tut mir leid, ich möchte mich nicht dumm stellen, aber ich kann das Problem nicht erfassen...