Anschaffungskosten, die erst ein Jahr nach Bezug (z.B.Notarkosten) anfallen, müßten doch für die Berechnung der AFA doppelt angesetzt werden, weil sonst das erste Jahr der Abschreibung verloren wäre.
Das Programm setzt diese Kosten aber nur einfach an. Hat sich da steuerrechtlich etwas verändert oder macht das Programm nicht mit ?
Ich danke für jede Auskunft!