Nachträgliche Anschaffungskosten

  • Anschaffungskosten, die erst ein Jahr nach Bezug (z.B.Notarkosten) anfallen, müßten doch für die Berechnung der AFA doppelt angesetzt werden, weil sonst das erste Jahr der Abschreibung verloren wäre.
    Das Programm setzt diese Kosten aber nur einfach an. Hat sich da steuerrechtlich etwas verändert oder macht das Programm nicht mit ?


    Ich danke für jede Auskunft!

  • Hallo Werner


    Das Jahr der Zahlung müßte maßgeblich sein. Im Jahr der Anschaffung hast du ja diese Belastung nicht gehabt sondern erst im Folgejahr.


    Eine Nachholung der Abschreibung für das Vorjahr ohne das die Belastung vorhanden war ist nicht möglich. Die nachträglichen Anschaffungskosten werden über den Restabschreibungszeitraum verteilt.


    mfg

  • Hallo,
    ich schreibe seit 1999 meinen PC laut AFA mit 4 Jähriger Nutzungsdauer ab. Nun habe ich im Jahr 2001 einige bessere Harwarekomponetten installiert kann ich diese auch nach AFA Abschreiben ? Wenn Ja wie muß ich vorgehen?