Verständnisfrage bei der Fahrtenbuchangaben

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, da ich ein Verständnisproblem habe.
    (Ich nutze einen Firmenwagen mit Fahrtenbuch)


    Beim Eintragen der Daten zum Firmenauto (Korrekturen der Lohnsteuerbescheinigung) kommt folgende Meldung:


    Der Wechsel der Methode für die Ermittlung der Kfz-Nutzung wäre unvorteilhaft
    Anhand der gemachten Angaben ergibt sich, dass der Wechsel der Ermittlungsmethode für die Kfz-Nutzung zu einem höheren Bruttoarbeitslohn und somit zu einer höheren Steuer führen würde. Es erfolgt daher keine Ausgabe in den Anlagen zur Steuererklärung und auch keine Berücksichtigung bei der Berechnung.


    Natürlich muss ich Steuern nachzahlen, aber wie sage ich dem Programm, dass die Angaben berücksichtigt werden müssen bzw. was mache ich falsch? (Fahrzeugkosten sind geschätzt)


    Vielen Dank im Voraus
    Roland

  • Danke für die schnelle Rückfrage.


    Ich habe zum 01.01.2012 das Firmenauto erhalten und es gibt deshalb noch keine Angaben vorher.


    Leider kenne ich im Moment auch noch nicht die wirklichen Daten vom Auto.
    Aber, wenn ich auf den Button "Wechsel vom Fahrtenbuch zur 1 Prozent Regelung" klicke, erhalte ich die gleiche Fehlermeldung.


    Der geldwerter Vorteil muss doch aber an dieser Stelle normal berücksichtigt werden, oder?
    (Auch, wenn dieser, wie in diesem Fall, einen steuerliche Mehrbelastung mit sich bringt)


    Viele Grüße
    Roland

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe zum 01.01.2012 das Firmenauto erhalten und es gibt deshalb noch keine Angaben vorher.

    Der Arbeitgeber muss doch etwas im Rahmen der Lohnbesteuerung berücksichtigt haben. Das solltest Du doch wissen. I.d.R. die 1%-Regelung. Und dieser Betrag ist in die erste Zeile Deines ersten Screens. Wobei ich in dem ersten Screen, wie schon gesagt, das obere Auswahlmenü vermisse. Wenn schon Screens, dann vollständig.


    Es kommt alles auf den Sachverhalt und die richtigen Klicks an. Mehr als 1%-Regelung plus ggf. 0,02%-Regelung muss man nicht versteuern, deshalb nennt sich diese pauschale Ermittlung ja auch Vereinfachung.


    Also bitte den Sachverhalt schildern, vollständige (ggf. bereinigte) Screens anhängen und Zeile für Zeile der Eingabemaske abarbeiten.

  • Vielen Dank für die Antwort.
    Entschuldigung für den unvollständigen Screenshot. Ich dachte der untere Teil reicht. Deshalb anbei nochmal der obere Teil mit den Wahlmöglichkeiten (ich bekomme leider nicht alles auf einen Screenshot)


    Der Arbeitgeber hat nichts im Rahmen der Lohnbesteuerung berücksichtigt. Keine 1% Prozent Regelung.
    (Deshalb trifft die Auswahl hier auch nicht wirklich für den Sachverhalt zu)


    Ich soll alles über die Steuererklärung via Fahrtenbuch einreichen.


    Mir wurde gesagt, dass ich die Kosten des Autos erhalte und ich damit den geldwerten Vorteil bei der Steuererklärung belegen soll.
    Ich dachte, der Bruttoarbeitslohn wird einfach um 4599,60 Euro (in diesem Beispiel) erhöht.


    Oder ist das die falsche Stelle für diesen Sachverhalt einzugeben?
    Muss ich diesen Betrag von in das Feld "Bisher nicht versteuerte Beträge, die steuerpflichtig sind" (Screen4) eintragen?


    Viele Grüße
    Roland

    • Offizieller Beitrag

    Diese Eingabe ist, wie man den verschiedenen Anklickmöglichkeiten entnehmen kann, für den Wechsel von einer Ermittlung des, zwingend im Rahmen der Lohnbesteuerung vorzunehmenden, geldwerten Vorteils einer Berechnungsart in eine andere Berechnungsart gemäß Wahlrecht bei der Einkommensteuerveranlagung. Daran erkennst Du, wie schon mehrfach gesagt, dass eine Besteuerung im Rahmen der Lohnbesteuerung zwingend zu erfolgen hat. Tut man dies nicht, beght man im Prinzip schon eine Steuerverkürzung, weil eine Steuer nicht fristgemäß erklärt und abgeführt wird (Lohnsteuer = Erhebungsform der Einkommensteuer).


    Die einkommensteuerliche Nacherklärung (in Deinem Fall eigentlich eine Art Selbstanzeige) bekommt man hin, wenn man in der Eingabemaske zur Lohnsteuerbescheinigung dann die ermittelte Summe, wie gesagt höchstens 1%-Regelung + 0,02%-Regelung, eingibt.


    Dann hast Du aber immer noch nicht ein weiteres gewichtiges Problem erledigt, nämlich die fristgerechte bzw. überhaupt die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge, die ja auch im Rahmen der Lohnbesteuerung anfallen. Du und Dein Arbeitgeber, Ihr habt nämlich auch gemeinsam die diesbezüglich geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge verkürzt. Konsequenter Weise musst Du also bei einer Nacherklärung von Lohnbestandteilen im Rahmen der Einkommensteuererklärung auch beim Sozailversicherungsträger eine Selbstanzeige und Nacherklärung derselben vornehmen.


    Ich würde dringendst Kontakt mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufnehmen.

  • Vielen Dank für die Antwort!


    Ich werde heute nachfragen. Wobei ich dachte, dass ich mit der Steuererklärung meine echte Steuerschuld bestimme und es somit keine Steuerverkürzung gibt.


    Dann ist das Feld "Bisher nicht versteuerte Beträge, die steuerpflichtig sind" (Screen4) das richtige Feld für diese Angabe?
    Die Angaben von Screen 3 muss ich dann als Erklärung zusätzlich manuell ausdrucken? (Da laut Meldung diese Daten nicht berücksichtigt/gedruckt werden)


    Das Problem mit der Sozialversicherungsabgaben sehe ich aber auch.


    Nochmals Danke.
    Roland