Arbeitszimmer abmessen?

  • Hallo zusammen,


    ich bin freiberuflicher ITler seit letztem Jahr und mache nun zum ersten mal meine Steuererklärung, habe also noch keine Ahnung :). Nun möchte ich mein Arbeitszimmer absetzen. Aber wie? Ich weiss nicht wie groß meine Wohnung ist. Im Mietvertrag stehen keine Quadratmeter drin. Desweiteren hat die Wohnung Balkon und Garten. Wie kann ich also bestimmen welcher Anteil der Miete für das Arbeitszimmer ist?


    Soll ich einfach nachmessen? Wenn ja, wie soll ich Dachschrägen, Balkon und Garten berücksichtigen? Leider finde ich dazu absolut nichts im Internet. Anscheinend ist das jedem total klar nur mir nicht :). Die Wohnung ist dreistöckig mit jeder Menge Dachschrägen und nicht rechtwinkligen Wänden. Das wird eine Heidenarbeit :(.


    Kann ich für das Arbeitszimmer nur Kaltmiete oder Warmmiete absetzen?

    • Offizieller Beitrag

    Das wird eine Heidenarbeit :(.

    Ja. ;)


    Wohnfläche
    Wohnflächenverordnung
    Zweite Berechnungsverordnung


    Kann ich für das Arbeitszimmer nur Kaltmiete oder Warmmiete absetzen?

    Das ist nun wirklich jeder software und auch dem Forum zu entnehmen. 8)

  • hm okay, und wie weise ich das dann nach? Kann ich einfach sagen Wohnung hat X, Arbeitszimmer Y m², also Miete * y / x. Punkt. Oder muss ich selbst einen Grundriss anfertigen und den mitliefern?

    • Offizieller Beitrag

    Normalerweise gehört so etwas in den Mietvertrag. Wie beurteilt man denn, ob man eine ortsübliche Vergleichsmiete zahlt? Abgesehen davon wird der Vermieter mit Sicherheit auch einen Grundriss von dem Objekt haben.


    Und wenn Du einen Grundriss nach Deinen Messwerten maßstabsgetreu erstellst, versicherst Du mit Erklärungsabgabe ja die Richtigkeit Deiner Angaben und würdest Dich ansonsten einer (versuchten) Steuerhinterziehung schuldig machen. Also geht das FA grundsätzlich erst einmal von Deiner Redlichkeit und der Ordnungsmäßgkeit der Angaben aus. Liegt das Objekt im Zuständigkeitsbereich des FA, könnte der Bearbeiter die Werte auch mit den Angaben laut Bewertungsstelle abgleichen. Wird übrigens sehr gerne gemacht, da man dort manches vermeintlich noch nicht ausgebaute Dachgeschoss als seit Jahren bewohnten Wohnraum feststellt, wo dann mangels Bauantrag eben keine Kenntnis von erlangt worden ist.

  • Leider ist es aber nicht im Mietvertrag. Habe auch die Vermieter gefragt, die haben auch keinen Grundriss und wissen nicht wie groß die Wohnung ist. Dann bleibt wohl nur das Messen übrig :(

    • Offizieller Beitrag

    Hinweis: es werden der Ermittlung des prozentualen Anteils der auf das Arbeitszimmer entfallenen Kosten nur die Wohnfläche ohne Nutz- oder Gemeinschaftsflächen einbezogen.


    Bspw.: Wohnung 100m², davon WZ 25 m², Schlafzimmer 25m² Kinderzimmer 15 m², Arbeitzimmer 10 m², Flur, Keller, Küche, Bad zusammen 25m²
    => Anteil des Arbeitszimmers: 10/75 x 100 = 13,33 % (und nicht 10).
    Aktuelle Berechnungserklärung einer sehr netten Dame aus der Bewertungsstelle des FA Elmshorn!