Auto Eigenanteil

  • Hallo,


    wie ich ja schon geschrieben habe, muss ich den Eigenanteil Auto mit der 1% Regelung berechnen.


    Dieser Betrag wird ja jetzt monatlich gebucht. Was, wenn ich aber im Monat weniger Kosten für das Auto hatte als ich mit dem Eigenanteil einbuchen müsste?


    Und kann ich das tatsächlich monatlich berechnen oder muss ich vom Jahresdurchschnitt ausgehen? Wie gehe ich mit unregelmäßgen Ratenzahlungen aufs Auto um? Kann ich die dann in dem Monat gegenrechnen gegen den Eigenanteil, in dem sie gezahlt wurde oder muss ich den Jahresdurchschnitt nehmen?


    Gruß - Angelika
    ...die hofft, dass die Fragen dann bald mal aufhören *g*.

  • Zitat von "Angelika"

    Hallo,


    wie ich ja schon geschrieben habe, muss ich den Eigenanteil Auto mit der 1% Regelung berechnen.


    Dieser Betrag wird ja jetzt monatlich gebucht. Was, wenn ich aber im Monat weniger Kosten für das Auto hatte als ich mit dem Eigenanteil einbuchen müsste?


    Hallo Angelika,


    das ist ja gerade der Sinn der 1% Regelung, dass Du Deinen Privatanteil "Pauschal" monatlich berechnest.


    Hierbei spielt es keine Rolle, wie hoch die tatsaechlichen Kosten je Monat sind. Von diesen wird, wie ich bereits sagte, kein Privatanteil mehr abgezogen.


    Und es ist so, wenn die tatsaechlichen Kosten niedriger sind als Deine 1% Pauschale, faehrst Du "teuer".


    Zitat von "Angelika"


    Und kann ich das tatsächlich monatlich berechnen oder muss ich vom Jahresdurchschnitt ausgehen? Wie gehe ich mit unregelmäßgen Ratenzahlungen aufs Auto um?


    Monatlich berechnen. Ob regelmaessig oder nicht ist belanglos. Benzin buchst Du ja auch in "unregelmaessigen" Betraegen


    Zitat von "Angelika"


    Kann ich die dann in dem Monat gegenrechnen gegen den Eigenanteil, in dem sie gezahlt wurde oder muss ich den Jahresdurchschnitt nehem?


    Gegengerechnet wird nichts. Du buchst alle Kfz_Kosten monatlich direkt auf die Firma und nimmst unnabhaengig davon die 1% (Private Nutzung) monatlich vor.


    Kfz Kosten und die 1% (pauschale) sind zwei voellig verschiedene Dinge.


    Daher sollte man sich eben gut vor Beginn des Geschaeftsjahres ueberlegen (ggf mit einer Vergleichsrechnung 1% gegenueber Fahrtenbuch) was guenstiger ist.


    Die Entscheidung gilt jedoch immer fuer eine ganzes Geschaeftsjahr. Ein Wechsel innerhalb eines laufenden Jahres ist nicht erlaubt.


    Fahrtenbuch
    Im Gegensatz zur 1% Regelung ist das Vorgehen beim Fahrtenbuch anders.
    Hier buchst Du zunaechst die gesamten Kfz Kosten fuer das ganze Jahr.
    Zum Jahresende rechnest Du alle Kfz-Kosten zusammen.
    Dann rechnest Du Dein Fahrtenbuch mit allen Kilometern (Privat und Geschaeftlich ggf noch Arbeitswegefahrten werden noch anders bereucksichtigt)) und bestimmst davon die Privat gefahrenen Kilometer in Prozent. Diesen privaten Anteil ziehst von den gesamten Kfz Kosten ab, rechnest 16% USt drauf und buchst alles 1801S an 8920H (Steuerschluessel 3,16%MwSt)

  • Zitat von "Franco"


    ...
    das ist ja gerade der Sinn der 1% Regelung, dass Du Deinen Privatanteil "Pauschal" monatlich berechnest.


    Hierbei spielt es keine Rolle, wie hoch die tatsaechlichen Kosten je Monat sind. Von diesen wird, wie ich bereits sagte, kein Privatanteil mehr abgezogen.


    Und es ist so, wenn die tatsaechlichen Kosten niedriger sind als Deine 1% Pauschale, faehrst Du "teuer".


    Wenn die tatsächlichen Kosten am Jahresende tatsächlich niedriger sind als die pauschal besteuerten, kommt es zur sogenannten Deckelung: Die pauschale Besteuerung wird auf den Betrag der gesamten angefallenen Kfz-Kosten "gedeckelt". Im Ergebnis werden damit keine Kfz-Kosten gewinnmindernd berücksichtigt.


    Hier wäre zu prüfen, ob das Kfz nicht als Privatvermögen behandelt werden kann. Dies ist der Fall, wenn die betriebliche Nutzung weniger als 50% beträgt. Dann könnten die betrieblichen Fahrten pauschal, jedoch ohne Vorsteuerabzug, mit 0,30 €/km berücksichtigt werden. Sinnvoll ist dann die Aufzeichnung der betrieblichen Fahrten und der Jahresanfangs- und -endkilometerstände.