Eingabe von Verlustvorträgen nach §10d Abs. 4 EStG

  • Hallo,


    vom FA habe ich einen Feststellungsbescheid bzgl. Verlustvorträgen erhalten. Den Verlustvortrag nach §23 EStG kann ich problemlos eingeben, allerdings finde ich im WISO Sparbuch keine Eingabemöglichkeit für Verlustvorträge nach §10 d Abs. 4 EStG. Kann mir jemand weiterhelfen?


    Danke! :)

    • Offizieller Beitrag

    § 10d Absatz 4 EStG ist ja auch einfach der Grundsatz und das Prozedere. Deine Eintragungen richten sich nach den festgestellten Beträgen bzw. Einkunftsarten.

  • Hallo nochmals,


    lt. Feststellungsbescheid des FA dreht es sich dabei um Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien).
    Dabei sind zwei Positionen aufgeführt (Beispiels-Werte):
    1. verbleibende negeative Einkünfte: 100,--
    2. hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2011: 400,--


    --> verbleibender Verlustvortrag nach §10d Abs. 4 für Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien): 500,--



    In welcher Zeile darf ich denn nun die 500,-- in der von Ihnen erwähnten Seite des WISO-Steuerprogrammes eintragen?


    Grüße & Danke für die Antwort!