Anbieterwechsel mit Rufnummernportierung: bitte keine Kündigung schreiben

    • Offizieller Beitrag

    Für jeden Geschäftsmann wichtig zu wissen.
    Sie ziehen um, wollen Ihre Rufnummer mitnehmen: Der zukünftige Anbieter übernimmt die Kündigung. Hüten Sie sich aber, vorsorglich Ihre alten Verträge beim alten Anbieter zu kündigen.


    Eine Kündigung würde den laufenden Prozess komplett zunichte machen und Sie verlängern Ihren alten Vertrag um ein Jahr.
    Sie kommen daraus nicht ohne Zuhilfenahme eines Schlichtungsverfahrens der Bundesnetzagentur


    Konkreter Fall:
    Wir sind umgezogen in ein Gebiet, dass unser bisheriger Versorger nicht bedienen kann. Neuen Anbieter: Wir machen alles - heisst es.
    Wir haben der Telekom vorsorglich eine Kündigung geschrieben. Alle notwendigen Info's darin erwähnt: ... der andere Anbieter meldet sich wegen Rufübernahme.
    Telekom liest nur bis zum Wort Kündigung. Statt zugesagter Rufübernahme in 6 Wochen, sind wir jetzt vertraglich gebunden für ein weiteres Jahr.
    Danach begann eine wochenlange Schreiberei und Telefoniererei ohne Ergebnis. Neue Räume bezogen. Im alten Bürogebäude klingelt das Telefon bis Mai 2014.


    Merke: Im Falle der Rufübernahme tritt der neue Anbieter -an Ihrer Stelle - gegenüber ihrem altem Anbieter auf wie eine Art Vormund. Es ist gesetzlich geregelt, dass alle alten Verträge mit der Rufübernahmeschaltung erlischen.


    Erfahrung: Sonst muss man sich um alles kümmern - hier löste es eine Katastrophe aus.