Notarkosten - Übergabevertrag steuerlich absetzbar?

  • Ich habe im Dezember 2012 die Landwirtschaft meines Vaters überschrieben bekommen.
    Übergeben wurden:
    Der Hof und das Wohnhaus, in dem ich und mein Vater wohne.
    Die Felder (sind verpachtet)
    Es gibt keine Tiere
    Ich bin Vollzeit berufstätig


    Nun meine Fragen:
    -> Kann ich die Rechnung vom Notar steuerlich absetzen?
    -> Kann ich die Rechnung vom Grundbuchamt steuerlich absetzen?
    Da die Landwirtschaft nicht aufgelöst ist sind meine Einnahmen durch die Pacht ja ein "Einkommen"
    und die Übergabe ist ja so gesehen eine betriebliche Ausgabe die "Gewinn" erwirtschaftet.


    Kann mir bitte jemand weiterhelfen.
    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Die steuerliche Behandlung kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Hier insbesondere, ob es sich um einen entgeltlichen oder einen unentgeltlichen Erwerb handelt. ggf. kann auch beides, mit entsprechenden Anteilen der Fall sein (teilentgeltlich).


    So etwas sollte eigentlich schon vor Vertragsunterschrift in den Händen eines Steuerberaters sein. Spätestens jetzt solltest Du einen aufsuchen.

    • Offizieller Beitrag

    Im Prinzip ja. Nur muss diese Gegenleistung natürlich auch betragsmäßig dem unter fremden Dritten Üblichen entsprechen, nur dann ist der Vorgang in vollem Umfang als entgeltlich anzusehen. Und da fängt es dann bei den in diesem Bereich üblichen Altenteilsleitungen schon an. Das kann in einem Forum niemand beurteilen.


    Ihr habt das doch mit Sicherheit nicht ohne Steuerberater gemacht, also sollte dieser den Vorgang zumindest auch die ersten Jahre weiter betreuen.