Was gilt Rechnung oder Überweisung?

  • Hallo, es geht um folgenden Sachverhalt.


    Eine Weiterbildung (Studium) dauert 2 Jahre und im Vertrag ist festgehalten, dass 50% der Studiengebühren in 2012 und 50% in 2013 bezahlt werden müssen (jeweils am 2.1.).


    In 2012 wurden die Gebühren am 1.1. überwiesen.
    Damit die Gebühren für 2013 pünktlich ankommen, wurde die Überweisung bereits in 2012 am 30.12. ausgelöst. Dummerweise war das Geld schon am 31.12. da. ;(


    Können die Gebühren trotzdem für 2013 angesetzt werden, da dies laut Vertrag so vereinbart wurde?


    Besten Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Es gilt, wie fast immer, das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Ob hier die Ausnahmeregelung der regelmäßig wiederkehrenden Leistung greift, bin ich mir nicht sicher.


    Sonderlich viel gelesen hast Du im Forum anscheinend noch nicht. Auch die Forensuchfunktion kann sehr hilfreich sein.

  • Es gilt, wie fast immer, das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Ob hier die Ausnahmeregelung der regelmäßig wiederkehrenden Leistung greift, bin ich mir nicht sicher.


    Sonderlich viel gelesen hast Du im Forum anscheinend noch nicht. Auch die Forensuchfunktion kann sehr hilfreich sein.

    Vielen Dank für die Info. Ich habe versucht mehr über dieses Thema über die Suchfunktion zu finden, nur leider habe ich scheinbar die falschen Suchbegriffe eingegeben... sorry.

  • Hallo,


    auch hier gilt die in § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG formulierte Ausnahe vom Zuflussprinzip....


    D.h. die Gebühren sind , da vorher vertraglich die Zahlungsweise in 2 Raten vereinbart war, als "regelmäßig wiederkehrende" Ausgaben i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG zu klassifizieren und damit ist die steuerliche Berücksichtigung nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit richtig. "Zweimal" ist auch nach meinung des Einkommensteuerkommentars "Schmidt" bereits wiederkehrend...


    Grüße jaco1959

    • Offizieller Beitrag

    auch hier gilt die in § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG formulierte Ausnahe vom Zuflussprinzip....

    War auch meine Tendenz. Schmidt habe ich auch. Allerdings m.E. nicht durch Rechtsprechung gesichert, deshalb bin ich da immer vorsichtig. Vielleicht weiß ja jemand mehr.