Hallo, es geht um folgenden Sachverhalt.
Eine Weiterbildung (Studium) dauert 2 Jahre und im Vertrag ist festgehalten, dass 50% der Studiengebühren in 2012 und 50% in 2013 bezahlt werden müssen (jeweils am 2.1.).
In 2012 wurden die Gebühren am 1.1. überwiesen.
Damit die Gebühren für 2013 pünktlich ankommen, wurde die Überweisung bereits in 2012 am 30.12. ausgelöst. Dummerweise war das Geld schon am 31.12. da.
Können die Gebühren trotzdem für 2013 angesetzt werden, da dies laut Vertrag so vereinbart wurde?
Besten Dank!