Verlustvortrag

  • Hallo Alle,


    ich bin neu hier und habe eine Frage. Also, ich Spekuliere an der Börse und habe in der vergangene Jahre ca. 5000 € Verlust gemacht. Dieses Jahr 2013 habe ich bis jetzt Gewinn gemacht. Die gewinnen sind über 5000 €. Ich habe die Fehler gemacht dass ich mich eine Steuerbescheid von mein online Broker Austellen lassen. dadurch ist mein VerlustTopf leer und aus die Gewinn 2013 wurde Abgeltuungssteuer + Solidaritätzuschlag abgezogen.


    Frage:


    Kann ich die Abgezogenesteuer bei der StErklärung 2013 (Also StErklärungabgabe im 2014) wieder bekommen? Wenn Ja, bitte wie?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe die Fehler gemacht dass ich mich eine Steuerbescheid von mein online Broker Austellen lassen. dadurch ist mein VerlustTopf leer, ...

    Aber dafür doch wohl ein vortragsfähiger Verlust durch das FA festgestellt.


    Kann ich die abgezogene Steuer bei der StErklärung 2013 (Also StErklärungabgabe im 2014) wieder bekommen?

    Wenn o.g. gegeben ist, kann das, evtl. teilweise, möglich sein.


    Wenn Ja, bitte wie?

    Ordnungsgemäß alle im Veranlagungszeitraum erzielten Kapitalerträge erklären und ggf. belegen.