Umsatzsteuerberechnung für Versandhandel

  • Hallo Leute ich schreibe heute das erste mal hier da ich gerne Fachkundige Hilfe benötige und dies mir von euch erhoffe.


    Wir betreiben einen Versandhandel der Ware mit Paketen und per Brief verschickt nun war die regel so das Umsatzsteuer auf das Porto der Pakete berechnet wurde aber nicht auf das Porto der Briefe. Deswegen habe ich mich ein bisschen im Internet umgesehen und leider viele verschiedene Meinungen gelesen. Zusätzlich habe ich in einem Beitrag (nicht hier in diesem Forum) gesehen das die Berechnung der Umsatzsteuer auf Port richtig ist da es so im §4 Absatz 11b Ustgb steht hier der Link dazu. http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html Leider werde ich dadurch nicht schlau.


    Wie ist es denn nun richtig? Muss Umsatzsteuer auf das Porto beider Versandarten berechnet werden oder nur auf die der Pakete? Wenn die Umsatzsteuer jetzt nur auf das Porto der Pakete berechnet wird würde mich das sehr wundern.


    Gruß
    Nino-Jerome Renaud

    • Offizieller Beitrag

    Wie Du hier im Forum sicherlich schon gelesen hast, teilt die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung. Vereinfacht gesagt, der gesamte von Dir erzielte Erlös unterliegt ggf. der Umsatzsteuer. Die Versandart spielt dabei keine Rolle.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du einen Artikel verkaufst, der mit 19% USt. belegt ist, und du berechnest zusätzlich zu den 10 Geld noch 3,90 Versandkosten, dann unterliegen die Versandkosten denselben 19% UST wie der verkaufte Artikel (die Hauptleistung).
    Um Irritationen mit/bei den Kunden zu umgehen, empfiehlt es sich, auf die Rechnung "Versandkosten" zu schreiben - nicht etwa "Porto".


    Die Briefmarken, die Du kaufst um den mit 19% USt veranschlagten Artikel zu versenden, sind im Einkauf trotzdem USt-befreit! Hier kannst Du keine Vorsteuer ziehen!

  • Auch auf die Gefahr hin das ich meine Frage nun selber Beantworte hier das was ich in den letzt 5 Minuten heraus gefunden habe.


    Wenn ein Unternehmen das Umsatzsteuerpflichtig ist Ware versendet egal ob per Brief oder per Paket ist es dadurch Umsatzsteuerpflichtig dar das Porto eine Nebenleistung zur Hauptleistung darstellt.
    Dadurch das Nebenleistungen im Unternehmen Umsatzsteuerpflichtig ist muss hier auch die Umsatzsteuer an den Kunden weiter berechnet werden.


    Zu mindestens sagt das der Steuerberater.


    Edit: Da Steht oben schon =)
    Edit2: Danke für die Antworten =)