Zins- und Steuerbescheinigungen

  • Guten Tag
    Zins- und Steuerbescheinigungen für Bundesschatzbriefe
    sind ja in der Regel nicht gleichlaufend mit einem Kalender- bzw. Steuerjahr; z. B. 01.04.2001 bis 31.03.2002.Wie kann ich sie verwenden? Für das Steuerjahr 2001 oder 2002?
    Für einen Hinweis wäre ich dankbar.

  • Steuerbescheinigungen beziehen sich doch immer auf ein Steuerjahr. Schau dir doch eine Steuerbescheinigung nochmal an, falls dir eine vorliegt.
    Ansonsten ist das Jahr entscheidend, in dem du die Zinsen gutgeschrieben bekommen hast.
    Gruß Andre