Reisekosten

  • Bei der Abrechnung der Reisekosten kommt es zu Problemen mit dem Finanzamt Gotha. Als Revierförster erhalte ich von meinem Arbeitgeber eine monatliche pauschale Wegstreckenentschädigung. Die Zahlung der Wegstreckenentschädigung für Revierleiter erfolgt in Form einer Pauschvergütung basierend auf den rechnerisch ermittelten Jahresfahrstrecken auf der Grundlage des § 16 ThürRKG und der ThürRKGVwV.
    Die Wegstreckenentschädigung des Arbeitgebers (Land Thüringen) deckt die Gesamtkosten nicht ab. Bei einer Berechnung der Jahresfahrstrecke als Reisekosten mit 0,52 DM/km verbleiben jährlich zwischen 2 - 4 TDM, welche ich bisher gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht habe.
    Obwohl der Bezug zum Reisekostengesetz eindeutig hergestellt ist, geht das Finanzamt Gotha neuerdings von Fahrten zwischen der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte aus. Dabei wird seitens des Finanzamtes die Jahresfahrstrecke halbiert und mit 0,70 DM/km berechnet. Damit bin ich erheblich schlechter gestellt als in den vergangenen Jahren.
    Zur Erleuterung muß gesagt werden, dass bei der täglichen Ausendiensttätigkeit verschiedene Stellen im Forstrevier (Ausdehnung ca. 8 x 13 km) angefahren werden müssen. Die tägliche Gesamtfahrstecke setzt sich somit aus verschiedenen Teilstrecken zusammen. Im Durchschnitt werden dabei zwischen 50 und 70 km zurückgelegt. Eine Zuordnung der Fahrstrecke zu den jeweiligen Dienstaufgaben ist nicht möglich, da sich hier ständig Überschneidungen ergeben.


    Im Übrigen läßt das WISO-Programm die Eingabe dieser speziellen Form der Reisekostenberechnung nicht zu. Hier müßte die Eingabe einer Jahresfahrstrecke und einer steuerfreien Wegstreckenpauschale des Arbeitgebers möglich sein um die Differenz gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.

  • Ich glaube, Du wirst künftig das Schicksal aller Arbeitnehmer teilen, die Ihren Wagen für die Fahrten zur Arbeit einsetzen, und dabei nur 0,70 DM für den Entfernungskilometer erhalten.


    Bei einer Einsatzwechseltätigkeit würdest Du den höheren Kilometersatz auch nur während der ersten drei Monate erhalten, und auch nur dann, wenn die Entfernung zur Wohnung mehr als 20 km beträgt.


    Bei Förstern geht das Finanzamt wohl von einer weiträumigen, regelmäßigen Arbeitsstelle aus. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Du 0,35 DM für den gefahrenen Kilometer ansetzen kannst, und Du Dir obendrein noch die Zahlungen Deines Arbeitgebers gegenrechnen lassen musst.


    Gruß
    Andre